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Wohnungsbau: Ministerin spricht sich für neuen Standard aus

Wohnungsbau: Ministerin spricht sich für neuen Standard aus

Wohnungsbau: Ministerin spricht sich für neuen Standard aus

dpa
Kiel (dpa/lno) -
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Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack spricht bei einer Pressekonferenz. Foto: Axel Heimken/dpa/Archivbild

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Der Wohnungsbau ist so teuer wie nie. Um dies zu ändern, könnte es einen neuen Baustandard geben. Schleswig-Holsteins Innenministerin hat nun dazu eine Studie vorgestellt

Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) hat sich für einen neuen Standard im Wohnungsbau ausgesprochen. «Der etablierte Standard ist über die Jahre immer aufwendiger, teurer und nicht zuletzt durch den hohen Ressourcenverbrauch auch klimaschädlicher geworden», sagte die CDU-Politikerin am Freitag bei einer Vorstellung der Ergebnisse einer Studie zum sogenannten Regelstandard erleichtertes Bauen im Kieler Innenministerium. «Deshalb wird es Zeit für einen neuen Standard.»

Die Studie der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen zeige, dass eine kostenbewusste und intelligente Planung, die den Fokus auf den Bedarf richte, eine elementare Voraussetzung für bezahlbare und lebenswerte Vorhaben ist. Zudem könnten so bis zu 25 Prozent der Baukosten so eingespart werden, sagte Sütterlin-Waack.

Seit September 2023 werde der neue Standard angewandt und zeige, dass sich besonders bei den Bauwerkskonstruktionen und beim technischen Ausbau ein nennenswerter Teil der Baukosten einsparen lasse. Ferner würden weniger Ressourcen verbraucht und Treibhausgase ausgestoßen. Bereits die Verringerung der Decken- und Wandstärken lässt laut Innenministerium etwa die Baukosten sinken und schafft mehr Wohnfläche.

Auch würden im Regelstandard bereits konkrete Maßnahmen dargestellt: So könne etwa auf Keller verzichtet werden, da diese selbst bei günstigen Rahmenbedingungen in der Regel eine der teuersten Positionen sind. Ebenso seien unter anderem Aufzüge in der Anschaffung und im Betrieb sehr kostenintensiv, hieß es vom Ministerium. Bis zur vierten Haltestelle sei daher im neuen Standard lediglich die Vorrüstung der Aufzugsanlagen anerkannt - Ausnahmen würden nur bei erhöhten Anforderungen an die Barrierefreiheit gelten.

Die Studie der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen soll im Juli 2024 auf deren Internetseite für alle einsehbar sein.

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