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Zahl der Corona-Verfahren auch im zweiten Jahr hoch

Zahl der Corona-Verfahren auch im zweiten Jahr hoch

Zahl der Corona-Verfahren auch im zweiten Jahr hoch

dpa
Schleswig (dpa/lno) -
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Seit zwei Jahren bringt die Corona-Pandemie viele Einschränkungen mit sich. Nicht alle Bürger und Bürgerinnen wollen das hinnehmen - und klagen gegen die Maßnahmen. Den Gerichten bringt dies zusätzliche Arbeit.

Quarantäneanordnungen, Schließungen im Einzelhandel und Befreiung von Präsenzunterricht - Rechtsstreitigkeiten um Corona-Maßnahmen haben Gerichten in Schleswig-Holstein auch 2021 viel Arbeit beschert. Im Zusammenhang mit der Pandemie waren zum 7. Dezember 81 Klagen und null Eilverfahren am Verwaltungsgericht (VG) in Schleswig anhängig, wie eine Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts (OVG) auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Am Oberverwaltungsgericht waren 37 Normenkontrolle-Hauptsacheverfahren anhängig sowie ein Beschwerdeverfahren zu einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts.

2020 waren den Angaben zufolge insgesamt 25 Klagen und 146 Eilverfahren mit Corona-Bezug beim Verwaltungsgericht eingegangen. 2021 sind es den Angaben zufolge bis zum 7. Dezember 78 Klagen und 72 Eilverfahren gewesen. Allein im November gingen 45 Klagen auf Entschädigung von Verdienstausfall ein.

Vor allem Eilanträge gegen Quarantäneanordnungen und die Schließung von Einzelhandelsgeschäften (Autohaus, Möbelmarkt) und körpernahe Dienstleistung (Friseur und Nagelstudio) beschäftigten in diesem Jahr das Gericht. Neue Bereiche, die 2021 dazu kamen, sind die Corona-Soforthilfen, gerichtet gegen die Investitionsbank, und die Klagen auf Verdienstausfallentschädigung, die sich gegen das Landesamt für Soziale Dienste richten. Auch diese beanspruchten das Gericht stark.

Insgesamt wurden den Angaben zufolge am Verwaltungsgericht in diesem und im vergangenen Jahr 225 Eilverfahren in Sachen Corona erledigt. 143 davon wurden abgewiesen, 14 stattgegeben. Von den 22 erledigten Klagen wurden 16 zurückgenommen.

Beim Oberverwaltungsgericht sind im vergangenen Jahr 46 Normenkontrollen als Hauptsacheverfahren sowie 88 Normenkontrollen als Eilverfahren eingegangen. Hinzu kamen 25 Eilverfahren als Beschwerdeinstanz. Im laufenden Jahr sind bis zum 7. Dezember 12 Normenkotrolle-Hauptverfahren, 29 Normenkontrolle-Eilverfahren sowie 7 Eilverfahren als Beschwerdeinstanz eingegangen.

Gerade Anfang des Jahres beschäftigten in den Eilverfahren zur Normenkontrolle häufiger Regelungen der Schulen-Corona-Verordnungen des Landes das OVG. Dabei ging es insbesondere um die Maskenpflicht, den Mindestabstand und die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler sowie um die Untersagung des Präsenzunterrichts an allgemeinbildenden Schulen ab Klassenstufen 7.

Bedingt durch die fortschreitende Impfung und die vermehrten Testpflichten, durch welche wiederum Schließungen unter anderem von öffentlichen Einrichtungen und Geschäften vermieden werden sollen, veränderten sich im Laufe des Jahres auch die Verordnungsregelungen, um die gestritten wurde, wie die OVG-Sprecherin sagte. Daher sei es 2021 bei den Verfahren beispielsweise häufiger um die Testpflicht im weitesten Sinne gegangen.

Am OVG wurden in diesem und im vergangenen Jahr 117 Eilverfahren zur Normenkontrollen erledigt. Auch hier hatten die meisten keinen Erfolg: 76 wurden abgewiesen, 27 zurückgenommen. Von den 21 Hauptsacheverfahren wurden 12 zurückgenommen. Auch von den Eilverfahren als Beschwerdeinstanz wurden 20 abgewiesen.

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