Straßburg
Ein türkischer Staatsbürger hat 2006 eine Gewalttat verübt, bei der ein Mensch starb. Der Mann musste ins Gefängnis und wurde ausgewiesen. Gegen die Ausweisung wehrte er sich. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gab ihm nun recht, denn er hat einen Bedarf.