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Vor Gefängnis wird den Inhaftierten nicht zugerufen

Vor Gefängnis wird den Inhaftierten nicht zugerufen

Vor Gefängnis wird den Inhaftierten nicht zugerufen

Sonderburg/Sønderborg
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Polizeistreife mit Blaulicht Foto: Politi.dk

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Zwei Frauen aus Apenrade sind am Mittwoch vor dem Arrest auf dem Kongevej gestoppt worden. Die beiden hatten einem Mann im Gefängnis zugerufen. Das ist verboten.

Es ist nicht erlaubt, vor einem Gefängnis einem Inhaftierten etwas zuzurufen. Das wissen nun auch zwei Frauen aus Apenrade (Aabenraa), die am Kongevej am Arrest am Mittwoch um 12.50 Uhr von der Polizei gestoppt wurden. Die 33- und die 35-Jährige hatten einem Mann im Gefängnis etwas zugerufen.

Damit verstoßen sie gegen den Paragrafen 124,4 des dänischen Strafgesetzes. Auf sie warten laut Gesetzgebung nun Bußgelder oder drei Monate Gefängnis, so der Sprecher der Polizei, Thomas Berg. 

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