Pfingstmontag nahe Sylt

Dänen picknicken am Hindenburgdamm: Polizei muss ausrücken

Dänen picknicken am Hindenburgdamm: Polizei muss ausrücken

Dänen picknicken am Hindenburgdamm

Nils Leifeld/shz.de
Sylt
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Sylt-Shuttle auf Hindenburgdamm Foto: dpa/shz.de

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Wegen einer Familie aus Dänemark, die ein Picknick nahe des Hindenburgdamms bei Sylt gemacht hatte, musste am Pfingstmontag die Bundespolizei ausrücken.

Ein unüberlegter Pfingstausflug einer Familie aus Dänemark hat am Pfingstmontag für einen Einsatz der Bundespolizei am Hindenburgdamm nahe Sylt gesorgt. Gegen 11.45 Uhr wurde die Bundespolizei über Personen an den Gleisen im Bereich des Dammes informiert. Der Aufenthalt auf dem Damm, der Sylt mit dem nordfriesischen Festland verbindet, ist aufgrund der stark frequentierten Zugstrecke sehr gefährlich und daher für die meisten Menschen verboten.

Dänen wollten Picknick am Damm machen

Pfingstmontag hatte der Lokführer eines Autozuges kurz vor Mittag im Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog auf dem nordfriesischen Festland Personen gesehen, die ein Zelt aufbauten, und umgehend die Bundespolizei alarmiert. Eine sofort entsandte Bundespolizeistreife konnte dort auch auf einer Wiese vier Personen antreffen, die auf Radtour waren und dort Picknick machten. Die Familie war über die Einfriedung des Hindenburgdammes geklettert und hatte dort eine Decke ausgebreitet.

Die Bundespolizisten wiesen die Dänen auf die Gefahren beim Aufenthalt in Gleisnähe des Hindenburgdamms hin. Daraufhin zeigte sich die Familie einsichtig. Offensichtlich hatten sich die Dänen beim Übersteigen des Gatters nichts dabei gedacht.

Die Bundespolizei weist darauf hin, dass der Aufenthalt auf dem Hindenburgdamm aufgrund der stark frequentierten Bahnstrecke nur berechtigten Personen vorbehalten ist. Für alle anderen Menschen ist der Aufenthalt verboten und kann auch Strafen nach sich ziehen.

Immer wieder halten sich Menschen auf dem Damm auf

Dass Menschen unerlaubterweise den Hindenburgdamm betreten und dabei einen Polizeieinsatz auslösen, kommt immer wieder vor. Zuletzt hatten Ende März Fußgänger auf dem Damm nach Sylt die Polizei auf den Plan gerufen.

Da am Streik-Montag, 27. März, keine Personenzüge nach Sylt fuhren, wollte ein 31-Jähriger auf dem Hindenburgdamm nach Westerland laufen, wo er wohnt. Der Bundespolizei war gegen 16.30 Uhr gemeldet worden, dass sich ein Mann im Gleis befindet. Beamte entdeckten den Mann. Kurz darauf passierte dann auch ein Autozug, nach Streikende, den Streckenabschnitt. Nur wenige Tage später tummelte sich erneut ein Fußgänger auf dem Damm.

Die Folgen der illegalen Spaziergänge auf dem „nicht öffentlichen Weg“ sind gravierend. „Die Strecke muss aufwendig gesperrt werden und es kommt zu massiven Verspätungen“, sagt eine Bahn-Sprecherin. Bei Notbremsungen bestünde demnach auch Gefahr für Reisende im Zug. Erlaubt sei es unter anderem DB-Mitarbeitern sowie dem Rettungsdienst den Hindenburgdamm zu befahren beziehungsweise darauf zu laufen.

Bundespolizei spricht von Einzelfällen

Immer wieder sind Spaziergänger auf dem Hindenburgdamm unterwegs: Urlauber hatten im Sommer vor anderthalb Jahren für Aufsehen gesorgt: Die beiden 21-jährigen Touristen aus Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, gaben auf Befragen an, am Vortag mit dem Zug nach Sylt gefahren zu sein, teilte die Bundespolizei damals mit. Sie wollten demnach den Rückweg zu Fuß in Richtung Festland laufen, Verbotsschilder hätten sie nicht gesehen.

Von einer ungewohnten Häufung ging der Sprecher der Bundespolizei, Hanspeter Schwartz, zuletzt aber nicht aus: „Das sind immer Einzelfälle, von einer Häufung kann man da nicht sprechen.“ Schilder weisen auf der Festlandseite an der Schnittstelle zum Hindenburgdamm sowie auf der Insel in Morsum darauf hin, dass das „Betreten und Befahren des Hindenburgdammes nicht gestattet“ ist. Das Schild auf der Festlandseite sei erst kürzlich ausgetauscht worden, weil es verwittert war, sagte der Bundespolizei-Sprecher.

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