Bahnstreik

Damit sollten Pendelnde und Reisende am Freitag rechnen

Damit sollten Pendelnde und Reisende am Freitag rechnen

Damit sollten Pendelnde und Reisende am Freitag rechnen

Mahé Crüsemann/shz.de
Kiel
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Am Freitag wird die Bahn bestreikt. Worauf Pendler achten sollten. Foto: Marcus Dewanger/shz.de

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Die Gewerkschaft EVG hat für Freitag zu einem mehrstündigen, bundesweiten Warnstreik aufgerufen. Auch Schleswig-Holstein ist betroffen. Welche Möglichkeiten Reisende und Pendler im Norden haben, lesen Sie hier.

Kommenden Freitag wird es erneut einen flächendeckenden Warnstreik geben. Von 3 bis 13 Uhr müssen Fahrgäste mit Einschränkungen rechnen. Die Deutsche Bahn geht von massiven Auswirkungen des Streiks auf den gesamten Bahnbetrieb aus, verspricht aber: „Wir werden so schnell und umfassend wie möglich informieren.“

Klar sei vonseiten der Bahn aber bereits jetzt, dass für die betroffenen Fahrgäste umfangreiche Kulanzregelungen vorgesehen sind.

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) hat Mitarbeitende aus allen Bereichen der DB und anderer Bahnunternehmen zum Ausstand aufgerufen. Das hat zur Folge, dass sowohl der Nah- als auch der Fernverkehr von Ausfällen betroffen sein wird. Die Bahn bemühe sich jedoch nach Ende des Ausstands zeitnah wieder so viele Verbindungen wie möglich nach dem regulären Fahrplan anzubieten.

Auch im Laufe des Freitagnachmittags könne es jedoch noch zu Beeinträchtigungen kommen. Der Fernverkehr der Deutschen Bahn werde ab 13 Uhr schrittweise wieder aufgenommen. Dennoch ist am Freitag bis in die frühen Abendstunden mit bundesweiten Auswirkungen des Streiks auf die ICE- und IC-Züge zu rechnen. Fahrgäste werden gebeten, wenn möglich, ihre für den 21. April geplanten Fahrten im Fern- und Nahverkehr vorzuziehen oder die Reise später anzutreten.

Die DB bietet für die betroffenen Reisenden umfangreiche Kulanzregelungen: Alle Fahrgäste, die ihre für den 21. April geplante Reise aufgrund des Streiks der EVG verschieben möchten, können ihr bis einschließlich 18. April gebuchtes Ticket für den Fernverkehr ab sofort bis einschließlich Dienstag, 25. April, flexibel nutzen. Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden.

Diese Rechte haben Pendler und Reisende beim Streik am Freitag

  • Gültig für Fahrkarten des Fernverkehrs, die bis einschließlich 18.04.2023 gekauft wurden. Steht auf Ihrem Ticket Gebuchter Reisetag: 21.04.2023 behalten diese Fahrkarten ihre Gültigkeit und können bereits ab dem 19. April bis einschließlich 25. April flexibel genutzt werden.
  • Die Zugbindung bei Sparpreisen und Super Sparpreisen ist aufgehoben. Für die Weiterfahrt kann ein anderer Zug genutzt werden, dies gilt auch für Züge des Nahverkehrs (RE, RB, IRE und S-Bahn).
  • Die „Cityfunktion“ ist nicht von dieser Kulanz erfasst. Für die Fahrt zum oder vom Bahnhof muss am neuen Reisetag eine Fahrkarte für den ÖPNV vor Ort gekauft werden.
  • Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden. Dazu sollten Kunden sich an ihre DB Verkaufsstelle wenden.
  • All diese Regelung gelten ebenfalls für Touristische Tickets und Gruppenreise-Tickets im Fernverkehr.
  • Die Regelung gilt auch für Reisende mit internationalen Tickets der Deutschen Bahn, und zwar sowohl für die Fahrt ins Ausland als auch für Reisen vom Ausland nach Deutschland oder durch Deutschland im Transit.
  • Allerdings werden für reservierungspflichtige Züge neue Reservierungen benötigt. Auch hier hilft die Verkaufsstelle weiter.
  • Grundsätzlich gelten immer auch die tariflichen Stornierungsbedingungen, wie die Bahn mitteilt. Mehr Informationen dazu gibt es auf bahn.de/stornierung.
  • Wenn der gewählte Zug aufgrund des Streiks der EVG eine Verspätung von mehr als 60 Minuten hatte oder sogar komplett ausgefallen ist, gelten laut Bahn die gesetzlichen Fahrgastrechte. Betroffene können in diesem Fall einen Antrag stellen und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen. „Alternativ bieten wir Ihnen die kostenlose Fahrradversendung an“, so die Bahn auf ihrer Website. Dieses Angebot gelte ausschließlich an Streiktagen und nur für Fernverkehrsreisende, die im Vorfeld eine Fernverkehrsfahrkarte mit Fahrradkarte und Stellplatzreservierung erworben haben. Ein Versand von Pedelecs, S-Pedelecs, E-Bikes, Fahrrädern mit Hilfsmotor, Tandems, Liegefahrrädern und Dreirädern sei über diesen Dienstleister allerdings nicht möglich. Die Buchung dieses kostenlosen Fahrradversands innerhalb Deutschlands ist im Zeitraum vom 19. bis 21. April ausschließlich online möglich. Der Versand dauert 2 Werktage – zu den deutschen Nordseeinseln und Hiddensee sind es 3 Werktage. Es ist pro Buchung nur ein Fahrrad möglich. Auch die kostenlose Verpackung sollte mitgebucht werden. Es gibt einen Gutschein-Code: Streik2304. Dieser wird im Buchungsschritt „Zahlung“ eingegeben. Die Abholung und Zustellung des Rades erfolgt standardmäßig zwischen 8 und 18 Uhr. Ein konkretes Wunschzeitfenster für die Abholung oder Zustellung ist kostenpflichtig zubuchbar.

Deutsche Bahn überrumpelt vom Streik

Die Ankündigung des Streiks am Freitag kam für die Bahn überraschend, so der Konzern am Dienstag. Auf welchen Strecken genau es Ersatzzüge geben werde, sei noch nicht klar, so eine Bahnsprecherin. Auch die Bahn selber habe noch nicht alle Informationen zu den bestreikten Bereichen, heißt es weiter.

Auf den Social-Media-Kanälen der Bahn auf Twitter sowie der Website der Bahn würde jedoch laufend alle wichtigen Informationen veröffentlicht. Auch sollten Kunden sich vor Fahrtantritt mittels der Navigator-App über ihre Reise informieren.

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