Sylt

Haus mitten in Westerland abgerissen: Das ist jetzt geplant

Haus mitten in Westerland abgerissen: Das ist jetzt geplant

Haus mitten in Westerland abgerissen: Das ist jetzt geplant

Barbara Glosemeyer/shz.de
Westerland
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Seit vergangenen Freitag lliegt alles in Schutt und Asche auf dem Grundstück Elisabethstraße 6. Foto: Wolfgang Barth/shz.de

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Seit einigen Tagen klafft in der Elisabethstraße in Westerland auf Sylt eine Baulücke. Dort soll ein Neubau mit Wohnungen und Geschäften entstehen. Was genau geplant ist und warum hier das Beherbergungskonzept (noch) nicht greift.

Eben hatten noch ein Haus auf dem 986 Quadratmeter großen Grundstück Elisabethstraße 6 in der Westerländer Fußgängerzone schräg gegenüber von Mc Donalds gestanden und dann lag es plötzlich in Schutt und Asche. So mögen viele Passanten gedacht haben, als sie am vergangenen Freitag durch die Elisabethstraße schlenderten. Doch tatsächlich war der Abriss schon lange geplant und er ist auch rechtmäßig. Das Gebäude aus den 50er Jahren soll marode gewesen sein. Das Grundstück gehörte zuletzt einer Erbengemeinschaft, die es an den Bauprojektentwickler Hans-Joachim Grobusch verkaufte. Nachdem der letzte Pachtvertrag zum 31. März 2023 ausgelaufen war, konnten jetzt die Abrissbagger anrücken.

Die „Grobusch Bau- und Wohnkonzepte GmbH“ will dort in einem viergeschossigen Gebäude 13 Ferien- und drei Dauerwohnungen in einer Größe zwischen 35 und 58 Quadratmetern bauen. Im Erdgeschoss ist ein Ladenlokal mit einer Verkaufsfläche von 320 Quadratmetern geplant. Außerdem wird es eine Tiefgarage mit 20 Parkplätzen sowie fünf Außenstellplätze geben. Wie Projektentwickler Grobusch im Gespräch mit shz.de erläutert, möchte er die Wohnungen nicht weiter verkaufen, sondern selbst vermieten. Spätestens im Februar 2025 soll alles fertig sein.

Wer sich jetzt fragen sollte, warum das jüngst beschlossene Beherbergungskonzept hier nicht zum Tragen kommt und stattdessen Ferienwohnungen gebaut werden dürfen, findet schlüssige Antworten beim Blick in die Akten. Denn der Bauantrag für dieses Vorhaben wurde bereits am 8. August 2022 in der öffentlichen Sitzung des Bau- und Planungsausschusses genehmigt, also weit vor dem Beschluss des Beherbergungskonzepts.

Kein Bebauungsplan vorhanden

Darüber hinaus gibt es für die Elisabethstraße keinen Bebauungsplan. Das bedeutet, es greift Paragraf 34 des Baugesetzbuchs, nach dem sich die Größe und Art der Nutzung eines Bauvorhabens in die nähere Umgebung einfügen muss. Mehr nicht.

So kann man künftig Ferienwohnungen begrenzen

Wollte man künftig, wie im Beherbergungskonzept beschlossen, die Zahl der Ferienwohnungen etwa auf einem Grundstück in dieser Lage begrenzen, braucht man dafür aber grundsätzlich einen Bebauungsplan, der regelt, was in einem Gebiet an Bebauung zulässig sein soll. Voraussetzung dafür ist ein Aufstellungsbeschluss, den die Politik für ein Gebiet beschließen kann. Danach kann – in Abstimmung mit dem Kreis Nordfriesland und im Rahmen geltender Gesetze – die Art der Bebauung festgesetzt und bis dahin eine Veränderungssperre verhängt werden. Hat ein Bauherr Einwände und sieht sein Recht auf die von ihm gewünschte Bebauung nicht berücksichtigt, kann er dagegen klagen.

 

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