Corona-Maßnahmen

Lockerungen in SH: Das gilt ab dem 26. Juli

Lockerungen in SH: Das gilt ab dem 26. Juli

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SHZ
Kiel
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Daniel Günther wird am Montag unter anderem zur neuen Corona-Verordnung äußern. Foto: Felix Koenig via www.imago-images.de

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Bei privaten Treffen sind ab Montag 25 Teilnehmer aus zehn Haushalten erlaubt. Auch bei den Veranstaltungen gibt es Lockerungen.

Die Landesregierung in Kiel hat sich auf die Eckpunkte für eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung verständigt, die am Montag, 26. Juli, in Kraft treten wird.

Treffen mit bis zu 25 Teilnehmern 

Die bisherigen Kontaktbeschränkungen bei Ansammlungen und Zusammenkünften (maximal zehn Personen aus zehn Haushalten) werden angesichts der derzeitigen Infektionslage verändert: Künftig können sich bis zu 25 Personen treffen. Kinder unter 14 Jahren sowie Genesene und Geimpfte werden hierbei weiterhin nicht mitgezählt. 

Neue Regeln für Feiern und Märkte 

Die Rahmenbedingungen für Veranstaltungen werden, wie angekündigt, entsprechend dem Veranstaltungsstufenkonzept geändert. Die Begrenzung der Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen mit Gruppenaktivität (Feste, Feiern, Empfänge usw.) wird aufgehoben; dies gilt auch für die Veranstaltungen mit Marktcharakter (unter den bereits bestehenden Auflagen wie der Quadratmeterbeschränkung und Mund-Nasen-Bedeckung in Innenbereichen) und Veranstaltungen mit Sitzungscharakter (es gelten aber weiterhin Auflagen wie max. Auslastung von 50 Prozent). 

Veranstaltungen mit Eventcharakter sind in Außenbereichen und unter strengen Auflagen zulässig (Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, Erstellung eines Hygienekonzepts mit Berücksichtigung der An- und Abreise, Kontaktdatenerhebung, Testpflichten, Genehmigung durch die zuständige Behörde, Einsatz von Ordnungskräften). Auch bei Versammlungen werden die Teilnehmerbegrenzungen aufgehoben. Teilnehmerbegrenzungen entfallen ebenfalls für Gottesdienste. 

Weitere Anpassungen: 

  • Die Testpflicht für Besuche von Gaststätten in Innenbereichen entfällt. 
  • Die Testpflicht bei Veranstaltungen mit Gruppenaktivität wird aufgehoben. 
  • Die verbliebenen Testpflichten für Sport sowie Angebote der Kinder und Jugendhilfe in Innenbereichen entfallen. 
  • Die bisherige Folgetestung bei Besuch eines Beherbergungsbetriebes entfällt. 
  • Die Maskenpflicht für Schiffsverkehre (ÖPNV wie touristisch) wird in den Außenbereichen aufgehoben. 

Am 22. Juli soll die Neufassung der Verordnung beschlossen werden, am 26. Juli wird sie in Kraft treten. 

Artikel wurden um 14.04 umfassend aktualisiert.

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