Bußgeld und Freiheitsstrafe
Zu Fuß über den Hindenburgdamm nach Sylt – Warum das keine gute Idee ist
Zu Fuß über den Hindenburgdamm nach Sylt – Warum das keine gute Idee ist
Zu Fuß über den Hindenburgdamm nach Sylt - keine gute Idee
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Immer wieder sorgen Schlagzeilen von Fußgängern auf dem Hindenburgdamm in Richtung Sylt für Aufregung. Warum das eine Straftat ist und welche schwarzen Schafe sie in den vergangenen Jahren begangen haben.
Zwei 21-jährige Touristen laufen von Sylt in Richtung Festland, Urlauber verrichten Notdurft auf dem Hindenburgdamm, zwei Bayern auf Fototour. Immer wieder sorgen Menschen auf dem Hindenburgdamm für Schlagzeilen und Einsätze der Bundespolizei – zuletzt am vergangenen Wochenende, als zwei sogenannte Trainspotter auf dem Damm unterwegs waren. Warum das keine gute Idee ist und welche Konsequenzen das haben kann, erklärt Hanspeter Schwartz, Sprecher der Bundespolizeiinspektion in Flensburg.
Nur für Einsatzkräfte im Ernstfall
„Der Hindenburgdamm ist im Besitz der Deutschen Bahn und von beiden Seiten mit Gattern sowie 'Betreten verboten' Schildern abgesperrt.“ Den Damm betreten dürften demnach ausschließlich berechtigte Personen wie Feuerwehr, Rettungskräfte oder die Bundespolizei. Der befestigte Rettungsweg neben den Gleisen diene ihnen dazu, im Ernstfall auf die Insel zu kommen, sollte der Bahnverkehr lahmliegen. „Andere Leute haben dort aber nichts zu suchen“, sagt Schwartz eindringlich.
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Doch immer wieder sorgen unbefugte Spaziergänger oder Radfahrer auf dem Hindenburgdamm für Aufregung. Schwartz erinnert sich besonders an eine französische Familie, dessen Navi sie über den Hindenburgdamm als „kürzeste Route“ leitete. Alles keine guten Ideen, die weitreichende Folgen haben können: „Der Damm ist sehr schmal und sobald unbefugte Personen zu sehen sind, sieht der Lokführer Gefahr, meldet dies der Bundespolizei und muss auf Sicht fahren oder eine Notbremsung einleiten“, so Schwartz weiter.
Personen- und Sachschaden sowie Lebensgefahr
Dies könne wiederum zu Personen- oder Sachschaden am und im Zug führen. Von der Gefährdung, in die sich die Person auf dem Damm begibt ganz zu schweigen. Doch damit nicht genug. „Führt der Aufenthalt auf dem Damm zu einer Notbremsung, ist dies ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr und ein Straftatbestand“, erklärt der Pressesprecher. Je nach Verurteilung könne dies zu sechs Monaten Haft bis hin zu zehn Jahren führen. Er ergänzt: „Hinzu kommt das Zivilrecht. Wenn die Bahn durch Unbefugte Ausfälle oder Verzögerungen hatte, kann sie dies anzeigen und die verursachende Person muss dafür aufkommen.“
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Wie häufig die Bundespolizei zu einem Einsatz am Damm im Schnitt ausrücken muss, könne er nicht sagen, doch: „Es kommt nicht jede Woche vor, aber allein schon dieses Jahr zweimal. Ich wiederhole nochmal: Außer Einsatzkräften hat niemand etwas auf dem Hindenburgdamm zu suchen.“