Umwelt

Botaniker verhindern zweifaches Entkrauten in Tonderns Auen

Botaniker verhindern zweifaches Entkrauten in Tonderns Auen

Botaniker verhindern zweifaches Entkrauten in Tonderns Auen

Tondern/Tønder
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Der Mühlenteich in Tondern wird maschinell entkrautet. Foto: Archivfoto: Elise Rahbek

Die Kommune schaltet nach einem abschlägigen Bescheid der Klageinstanz für Umwelt- und Naturfragen Ministerin Lea Wermelin (Soz.) ein, um auf die besondere Situation aufmerksam zu machen.

In voller Übereinstimmung hatte die Kommune Tondern einen Plan mit den grünen Organisationen und der Landwirtschaft ausgehandelt, wonach die Kommune künftig zweimal im Jahr die öffentlichen Auen in sogenannten Schutzgebieten Paragraph 3 von unerwünschtem Unkraut befreien wollte. Das effektivere Entkrauten sollte sowohl der Entwässerung als auch der Natur zugutekommen. „Darüber hatten wir im Vorfeld viele sehr gute Dialoge geführt“, erklärt der Vorsitzende des Ausschusses für Technik und Umwelt, Bo Jessen (V).

Doch der botanische Verein hat Einspruch gegen diesen Plan eingelegt. Die Klageinstanz für Umwelt- und Naturfragen hat seinem Protest stattgegeben.

Ministerin soll informiert werden

Im Prinzip hat die Kommune keine andere Möglichkeit, als dieser Entscheidung zu folgen. Doch so leicht gibt sich Tondern mit dem weitverzweigten Auensystem und der Notwendigkeit fürs Entwässern nicht geschlagen. Daher soll nun Umweltministerin Lea Wermelin (Soz.) eingeschaltet werden. Die Kommune wurde im Juni über die Entscheidung zugunsten der Kläger informiert.

Dabei gibt es in unserer Kommune 310 Kilometer Wasserläufe in dieser Kategorie, die auf 102 verschiedene Teilabschnitte und Regulative aufgeteilt sind. Im Vergleich zu anderen Kommunen spielt das Entkrauten eine weitaus größere Rolle als anderswo. Das ist der Instanz scheinbar nicht bewusst gewesen. Wir haben sehr viel Wasser und sehr großen Bedarf für Entwässerung.

Christa Jørgensen, Umweltchefin der Kommune Tondern

Die Klageinstanz scheine alle 98 Kommunen Dänemarks über einen Kamm zu scheren. „Dabei gibt es in unserer Kommune 310 Kilometer Wasserläufe in dieser Kategorie, die auf 102 verschiedene Teilabschnitte und Regulative aufgeteilt sind. Im Vergleich zu anderen Kommunen spielt das Entkrauten eine weitaus größere Rolle als anderswo. Das ist der Instanz scheinbar nicht bewusst gewesen. Wir haben sehr viel Wasser und sehr großen Bedarf für Entwässerung“, unterstreicht Umweltchefin Christa Jørgensen.

Daher hatte die Kommune eine Ausnahme von der Regel beantragt. Auch die Vorschläge aus anderen Kommunen hatte die Klageinstanz abgewiesen und zu Neuverhandlungen aufgefordert. Sie verlangt sogenannte strategische Untersuchungen zur Natur, inwiefern die gewünschten Richtlinien ein Risiko für das Erreichen der Wasserschutzpläne darstellen. Besteht dieses, sind die neuen Regulativen ungesetzlich, so die Instanz in ihrer Entscheidung.

Das Entkrauten von Auen sollen ihre Verlandung verhindern. Foto: Archiv: DN

Bevor die Kommune überhaupt wieder eine Ausnahmebestätigung beantragen könne, müssten konkrete Bedingungen und Kriterien erfüllt sein. Es seien äußerst umfassende Bedingungen für die einzelnen Wasserlaufstrecken zu berücksichtigen, meint die Kommune.

Man sei sogar bereit gewesen, zusätzliche 1,6 Millionen Kronen mehr für den zusätzlichen Entkrautungseinsatz zu bezahlen, der auf schonende Weise vorgenommen werden sollte“, erklärt Bo Jessen weiter.

Bei einer Beibehaltung der jetzigen Praxis sollte ein externes Unternehmen die Aufgabe mit den Untersuchungen vornehmen. Drei Firmen wurden um Kostenvoranschläge gebeten. Die Preisunterschiede waren immens und schwankten von 1 Million bis 5,6 Millionen Kronen. Die Kommune wurde aber darauf aufmerksam gemacht, dass die Voranschläge mit Untersicherheiten behaftet seien, da die Aufgabe so umfassend sei. Deswegen hatte das eine Unternehmen auch von einer Preisabgabe abgesehen.

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