Verbraucherschutz hat zwei Personen wegen Alkoholwerbung gegenüber Minderjährigen angezeigt

Ritzau/wt
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Der Verbraucher-Ombudsmann hat zwei Personen angezeigt, weil diese Werbung für Alkohol gezielt an Personen unter 18 Jahren gerichtet haben.

Auf Facebook und Instagram haben sie für ihr Fest mit Alkohol geworben. In beiden Fällen stand in den Postings, dass die Feste sich an die Altersgruppe 16+ wenden. Der Verbraucher-Ombudsmann meint, dass die beiden Personen damit gegen das Werberecht (markedsføringsloven) verstoßen. Dieses verbietet, Alkohol gegenüber Personen unter 18 Jahre anzupreisen.