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Finanzaufsicht testet Anlageberatung

Finanzaufsicht testet Anlageberatung

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dpa
Frankfurt/Main
Zuletzt aktualisiert um:
Binnenschiffe fahren vor der Frankfurter Bankenskyline über den Main. Foto: Boris Roessler/dpa

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Anlageberater müssen Kunden genau über die Kosten von Finanzprodukten informieren. Das passiert nicht immer, wie Testkäufe im Auftrag der Finanzaufsicht zeigen. Auch bei anderen Punkten hapert es.

Die Finanzaufsicht Bafin sieht bei der Anlageberatung von Verbrauchern in Deutschland Verbesserungsbedarf. Vor allem bei den Pflichtinformationen hapere es noch erheblich, berichtete Christian Bock, Leiter der Abteilung Verbraucherschutz und Verbraucherschutzbeauftragter bei der Bafin, mit Blick auf Ergebnisse von Testkäufen im Auftrag der Behörde.

Recht gut laufe es hingegen bei der Abfrage der kundenspezifischen Nachhaltigkeitspräferenzen. «Perfekt ist das Ergebnis aber auch hier noch nicht» sagte Bock.

100 Testkäufe von Finanzprodukten

Bei einem sogenannten Mystery Shopping wurden 100 Testkäufe von Finanzprodukten in 16 Banken und Sparkassen in ganz Deutschland durchgeführt. Speziell geschulte Tester treten dabei als Verbraucher auf, um sich beraten zu lassen. Geprüft wurde, ob die Institute Kundinnen und Kunden bei der Beratung die gesetzlich vorgeschriebenen Informationsunterlagen geben. Anleger müssen vor der Entscheidung für ein Finanzprodukt eine genaue Aufstellung erhalten, wie viel sie das Produkt kostet (Ex-Ante-Kosteninfo). Zudem müssen Institute schriftlich darlegen, weshalb die Empfehlung eines bestimmten Finanzproduktes zum Kunden passt (Geeignetheitserklärung).

Das Ergebnis der im dritten Quartal 2022 gestarteten Aktion: In 40 Prozent der Fälle erhielten die Tester keine Geeignetheitserklärung und in 67 Prozent keine entsprechende Kosteninfo. Weil es bei Wertpapierkäufen kein Widerrufsrecht gibt, erteilen die Tester in der Regel keinen Kaufauftrag. Das war auch beim Mystery-Shopping im Auftrag der Bafin der Fall. «Wir können also nicht völlig ausschließen, dass die fehlenden Pflichtinformationen noch ausgehändigt worden wären, wenn das Beratungsgespräch mit einem Orderabschluss beendet worden wäre», erläuterte Bock.

Die Ergebnisse einer Pilotaktion im Sommer 2021, die mit 36 Tests bei 12 Instituten allerdings deutlich kleiner war, waren besser ausgefallen. Damals erhielten Kunden in 19 Prozent der Fälle keine Kosteninfo und in 22 Prozent der Fälle keine Geeignetheitserklärung.

Gutes Ergebnis beim Thema Nachhaltigkeit

Vergleichsweise gut schnitten die Institute beim Thema Nachhaltigkeit ab. Den Angaben zufolge wurden 87 Prozent der Testkäufer nach ihren Nachhaltigkeitspräferenzen befragt. Dies ist seit August des vergangenen Jahres Pflicht.

Die betroffenen Institute hätten sich kooperativ und konstruktiv gezeigt, berichtete Bock. Sie wollten ihre Berater sensibilisieren, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen stets auszuhändigen. Die Aufsicht werde die Umsetzung der Maßnahmen überwachen. Weitere Testkäufe bei Instituten und Unternehmen, die Bafin beaufsichtigt, sind geplant. «Mystery Shopping ist für uns mittlerweile ein probates Aufsichtsinstrument», sagte Bock.

Auch eine EU-weite Mystery-Shopping-Aktion, an die die Bafin ihren Test gekoppelt hatte, zeigte Defizite bei der Information von Kundinnen und Kunden über anfallende Kosten und Gebühren bei Finanzprodukten. Die Tests bei insgesamt 118 Kreditinstituten und 76 Investmentfirmen wurden von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) koordiniert.

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