Kommunalwahl

Nur ein Kreuzchen zählt

Nur ein Kreuzchen zählt

Nur ein Kreuzchen zählt

Kopenhagen/Nordschleswig
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Nur ein Kreuzchen pro Stimmzettel ist gültig. Foto: Michael Drost-Hansen/Ritzau Scanpix

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Wenn man auf dem Stimmzettel mit Goldstift schreibt, einen Kreis oder einen Smiley macht, wird die Stimme ungültig. Bei den Kommunalwahlen vor vier Jahren wurden mehr als 10.000 Stimmen für ungültig erklärt. Wir bringen einen Überblick, was man beachten muss.

Bei den Kommunal- und Regionswahlen am Dienstag ist es wichtig, dass Wählerinnen und Wähler nur ein Kreuzchen auf dem jeweiligen Stimmzettel machen und sonst nichts. Ansonsten ist die Stimme ungültig. Das betont das Innenministerium in einer Pressemitteilung.

2017 waren bei den Kommunalwahlen 10.973 Stimmen ungültig, bei den Regionswahlen waren es 12.009.

Als Kreuzchen zählt sowohl ein „x“ als auch ein „+“. Schreibt man jedoch einen Buchstaben oder macht einen Kreis oder ein Smiley, wird die Stimme nicht mitgezählt.

Auch darf man den Stimmzettel nicht bemalen, den Namen der Kandidatin oder des Kandidaten darauf schreiben oder den Zettel beschädigen.

Wahlgeheimnis

Der Hintergrund dieser strengen Bestimmungen ist, dass das Wahlgeheimnis gewahrt werden muss. Daher darf der Stimmzettel in keiner Weise persönlich gekennzeichnet werden.

Um sein Kreuzchen zu machen, kann man den Bleistift oder Schreiber verwenden, der in der Wahlkabine liegt. Man darf jedoch auch seinen eigenen Stift benutzen, sofern er keine auffällige Farbe hat. Den Goldstift also zum Dekorieren von Weihnachtskarten aufheben, statt ihn in der Wahlkabine zu zücken.

Nur eindeutiger Stimmzettel ist gültig

Außerdem muss eindeutig ersichtlich sein, für welche Partei, welche Kandidatin oder welchen Kandidaten man sich entschieden hat. Daher darf nur ein Kreuzchen auf dem Stimmzettel stehen, und dieses darf nicht außerhalb des dafür vorgesehenen Feldes gemacht werden. Hat man sein Kreuzchen gemacht, kann man es nicht wieder ausstreichen.

Sollte einem ein Fehler unterlaufen oder der Stimmzettel beschädigt werden, kann man um einen neuen bitten.

Man kann einen blanken Stimmzettel, also ohne Kreuzchen, abgeben. Diese Stimme wird dann bei den abgegebenen Stimmen mitgezählt, fällt aber logischerweise keiner Partei und keinem Kandidaten zu.

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