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Kokainschmuggel: Trio zu hohen Haftstrafen verurteilt

Kokainschmuggel: Trio zu hohen Haftstrafen verurteilt

Kokainschmuggel: Trio zu hohen Haftstrafen verurteilt

Pattburg/Sonderburg
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Das Urteil wurde am Mittwoch in Sonderburg gefällt. Foto: Karin Riggelsen

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Insgesamt 21 Jahre müssen zwei Männer und eine Frau in dänischen Gefängnissen verbringen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Trio im Dezember des vergangenen Jahres gemeinschaftlich zehn Kilogramm Kokain über die Grenze geschmuggelt hatte.

Drei Personen – eine Frau und zwei Männer – sind am Mittwoch um 12 Uhr vom Gericht in Sonderburg (Sønderborg) zu Gefängnisstrafen verurteilt, weil sie gut 10 Kilogramm Kokain eingeschmuggelt hatten.

Die drei Verurteilten überquerten am 12. Dezember 2023 die Grenze beim Grenzübergang Vilmkær bei Pattburg (Padborg). Eine 20-jährige Frau und ein 31-jähriger Mann passierten die Grenze um 19.24 Uhr, gefolgt von einem 19-jährigen Mann vier Minuten später in einem anderen Auto, in dem die Polizei zehn Pakete mit insgesamt 10.005 Gramm Kokain fand. Die Pakete waren in einem Hohlraum im Auto versteckt.

Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt

„Das Gericht folgte weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft in dieser Angelegenheit, einschließlich der Tatsache, dass die beiden Männer erklärten, sie hätten am Schmuggel mitgewirkt. Die Aussage der Frau vor Gericht, sie habe keine Kenntnis oder Einsicht in den Schmuggel gehabt, wurde als konstruiert abgewiesen“, sagt der stellvertretende Staatsanwalt Karl Kristian Læsøe Fink.

Die beiden Männer wurden jeweils zu acht Jahren Gefängnis verurteilt, während die 20-jährige Frau eine Strafe von fünf Jahren erhielt. Alle drei sind französische Staatsangehörige. Sie wurden aus Dänemark ausgewiesen und erhielten ein lebenslanges Einreiseverbot.

„Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre Gefängnis und lebenslange Ausweisung gefordert. Die vom Gericht verhängten Strafen liegen im Rahmen des üblichen Strafmaßes für Fälle mit dieser Menge an Kokain. Die Frau erhielt eine geringere Strafe, weil das Gericht ihre Rolle als weniger bedeutend ansah als die der beiden Männer. Die Staatsanwaltschaft wird das Urteil nun gründlich prüfen und dann entscheiden, ob wir dem Generalstaatsanwalt eine Berufung empfehlen“, sagt der stellvertretende Staatsanwalt Karl Kristian Læsøe Fink.

Alle drei Verurteilten baten um Bedenkzeit in Bezug auf eine Berufung.

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