Luxemburg
Grundsätzlich dürfen Arbeitgeber ihren Mitarbeiterinnen ein Kopftuch am Arbeitsplatz verbieten. Aber wie in der Juristerei üblich: Es gibt keinen Grundsatz ohne Ausnahme. Ein EuGH-Gutachten sagt nun, dass deutsches Recht Einfluss auf diese Ausnahmen nehmen darf.