Wildschweinzaun

Kopenhagen sucht Dialog nach Flensburger Nein

Kopenhagen sucht Dialog nach Flensburger Nein

Kopenhagen sucht Dialog nach Flensburger Nein

Julian Heldt, shz.de
Flensburg/Kollund
Zuletzt aktualisiert um:
Der Kollunder Wald Foto: DDN

Die Flensburger Entscheidung ist gefallen: Die sogenannte Grunddienstbarkeit schließt bauliche Aktivitäten im Kollunder Wald aus.

Überraschung im Streit um den dänischen Wildschweinzaun: Die Stadt Flensburg ist nach Rücksprache mit ihrer Rechtsabteilung zu dem Ergebnis gekommen, dass im Kollunder Wald grundsätzlich nicht gebaut werden darf. Dies sei über eine sogenannte Grunddienstbarkeit klar festgeschrieben. „Wir gehen davon aus, dass der Zaun ein Bauwerk ist und nicht errichtet werden darf“, erklärt Stadtsprecher Clemens Teschendorf.

Wie reagiert das zuständige Kopenhagener Ministerium für Umwelt und Lebensmittel auf dieses Veto? „Wir stehen seit heute (Dienstag, d. Red.) mit der Stadt Flensburg im Dialog. Das ist alles, was wir derzeit dazu sagen können“, so das Ministerium am Dienstagnachmittag zum „Nordschleswiger“. Wird wegen des Einspruchs aus Flensburg der Bau unterbrochen? „Dazu können wir  noch nichts sagen“, so die Antwort.  Was sagt das Ministerium zum Flensburger Einspruch? „Kein Kommentar.“

Bisher war man bei der Stadt Flensburg von einem einfachen Vetorecht bei baulichen Veränderungen im Kollunder Wald ausgegangen. Die Grunddienstbarkeit geht nun einen Schritt weiter und verbietet jegliche Bauaktivitäten in dem Erholungswald.

Vor mehr als zehn Jahren hatte die finanziell klamme Stadt Flensburg den Kollunder Wald an einen dänischen Privatmann verkauft. Das 130 Hektar große Waldstück liegt direkt an der Grenze und ist damit auch potentielles Baugebiet für den Wildschweinzaun. „Wir sind beauftragt, die Barriere so nahe an der Grenze zu bauen, wie überhaupt möglich. Das heißt, der Verlauf führt definitiv durch den Wald“, bestätigt Oberförster Bent Rasmussen dem „Nordschleswiger“.

Ein einfaches Vetorecht wäre beim Bau des Wildschweinzauns voraussichtlich nicht zum Tragen gekommen. Dies liegt daran, dass die dänische Regierung durch das Gesetz für den Bau des Wildschweinzauns grundsätzlich das Recht hat, Land zu enteignen. Für den Kollunder Wald – der sich mittlerweile im Besitz einer dänischen Naturstiftung befindet – wäre dies ebenfalls möglich gewesen.

Die Grunddienstbarkeit kann der Staat Dänemark durch eine Enteignung jedoch nicht außer Kraft setzen. Die Stadt Flensburg beharrt deshalb darauf, dass im Kollunder Wald kein Wildschweinzaun gebaut werden darf. Sollte sich Dänemark darüber hinwegsetzen, hätte man ein Klagerecht, so Teschendorf.

Ursprünglich wollte Oberbürgermeisterin Simone Lange mit ihrem dänischen Amtskollegen Thomas Andresen aus Apenrade über die Zaun-Problematik sprechen. Doch dieser wiegelt ab.

„Das ist eine rein rechtliche Angelegenheit und nichts, was eine kommunalpolitische Entscheidung erfordert. Dazu kann die Kommune keine Entscheidung treffen“, erklärt Andresen. Das habe er Lange auch so mitgeteilt. „Ich habe ihr gesagt, dass dies außerhalb meiner politischen Entscheidungskraft liegt.“

Angelegenheit des dänischen Umweltministeriums

Der Zaunbau sei in erster Linie eine Angelegenheit des dänischen Umweltministeriums. Auch Lange sieht als übergeordneten Ansprechpartner nun den dänischen Nationalstaat. „Wir wollen weiter im Dialog bleiben.“

Auch mit den Kommunen der Region Sønderjylland-Schleswig will sie sich weiter über den Wildschweinzaun austauschen. Diese hatten sowohl die deutsche als auch dänische Regierung aufgefordert, eine alternative Lösung des europäischen Schweinepest-Problems zu finden – ganz ohne Zaun.

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