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Zoll findet Rekordmenge an unerlaubten Waffen

Zoll findet Rekordmenge an unerlaubten Waffen

Zoll findet Rekordmenge an unerlaubten Waffen

dodo
Kopenhagen
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Der dänische Zoll findet in Paketen aus dem Ausland so viele illegale Waffen wie nie zuvor. Foto: Thomas Lekfeldt/Ritzau Scanpix

Im vergangenen Jahr haben die dänischen Zollbeamten so viele unerlaubte Waffen in Paketen gefunden wie nie zuvor.

2019 haben Zollbeamte in Dänemark über 13.000 illegale Waffen in Paketen gefunden, die aus dem Ausland nach Dänemark gesendet wurden. Das berichtet die Zollbehörde in einer Pressemitteilung.

Demnach handelt es sich bei dem Wert um eine Steigerung um 14 Prozent im Vergleich zu 2018 (rund 12.000 Waffen) und um mehr als eine Verachtfachung zu 2015, als 1.390 Waffen beschlagnahmt wurden.

„Wir finden eine große Menge an illegalen Waffen bei Zollkontrollen, im vergangenen Jahr haben wir im Durchschnitt 37 Waffen pro Tag beschlagnahmt. Das ist eine richtig hohe Zahl. Wir finden primär Waffen in Paketen, die auf ausländischen Internetseiten bestellt wurden“, so der Direktor der Zollbehörde, Preben Buchholtz, in der Mitteilung.

Verschiedenste Waffen

Die Waffen decken dabei die breite Palette ab: Von Wurfmessern und Schlagringen bis hin zu Springmessern und Pfefferspray konnten die Beamten alles finden. Laut Zoll werden zudem auch oft Gegenstände gefunden, die im ersten Moment nicht nach Waffen aussehen. Dazu zählen unter anderem Kreditkarten, aus denen eine Klinge herauskommt, oder Lippenstifte und Taschenlampen, die als Stromschocker dienen.

Wird ein Paket mit unerlaubtem Inhalt gefunden, wird der Fall an die Polizei weitergeleitet, die dann Kontakt zum Empfänger des Paketes aufnimmt und Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz stellt.

Eltern sollten Kinder im Blick haben

Preben Buchholtz fordert Eltern deshalb auf, darauf zu achten, was ihre Kinder im Internet bestellen, da dies Konsequenzen für die Zukunft der Kinder haben könnte, wenn es zu einer Strafanzeige kommt.

„Die wenigsten Jugendlichen wissen, dass sie mit so einem Kauf das Waffengesetz verletzen. Für die Zollbehörde ist es ein Balanceakt zwischen den Fällen, in denen nicht aus böser Absicht etwas gekauft wurde und denen, wo Schmugglerei verhindert werden muss“, so Buchholtz.

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