Gesundheitswesen

Krankenhaus lässt Pflegepersonal überwachen

Krankenhaus lässt Pflegepersonal überwachen

Krankenhaus lässt Pflegepersonal überwachen

Ritzau/hm
Hillerød
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Das Krankenhaus in Hillerød führt eine Videoüberwachung in der Notaufnahme (akutafdeling) ein. (Symbolfoto) Foto: Hush Naidoo/Unsplash

Drei Patienten starben im Krankenhaus Nykøbing Falster, weil eine Krankenschwester ihren Patienten absichtlich starke Medikamente verabreichte. Nun hat ein anderes Krankenhaus reagiert.

Im Jahr 2015 wurde eine Krankenschwester in zweiter Instanz wegen Mordversuchs zu 12 Jahren Gefängnis verurteilt. Drei Patienten starben zwischen 2012 und 2015 im Krankenhaus Nykøbing Falster, weil Christina Aistrup Hansen ihnen starke Medikamenten gegeben hatte. Nun hat ein anderes Krankenhaus, das Nordsjællands Hospital in Hillerød, als Konsequenz eine Videoüberwachung in der Notaufnahme (akutafdeling) installiert. Nach Aussage des Krankenhauses in Hillerød besteht kein Verdacht gegen die eigenen Mitarbeiter. Die Maßnahme diene im Gegenteil deren Schutz vor Beschuldigungen, so die leitende Krankenschwester Britt Holmgaard zur Zeitung „Politiken“.

Der Zeitung nach soll die Videoüberwachung aber auch den Medikamentendiebstahl eindämmen – ein bekanntes Phänomen in dänischen Krankenhäusern.

Der Verband der Krankenpfleger sieht die Videoüberwachung kritisch. Dem Rat sind keine anderen vergleichbaren Maßnahmen bekannt, die ihren Ursprung in den Fällen aus Nykøbing Falster haben. Die Videoüberwachung schieße über das Ziel hinaus, sie führe zu einem Generalverdacht gegenüber dem Pflegepersonal, so Anni Pilgaard, stellvertretende Vorsitzende des Verbandes.

Behörde: Über Methode entscheidet Region

Die zuständige Behörde für Patientensicherheit teilte „Politiken“ schriftlich mit, die Kontrolle des Medikamentenbestandes sei wichtig. Welche Methode dabei angewendet werde, entscheide die jeweilige Region.

Ursprünglich war die Täterin wegen dreifachen Mordes und eines Mordversuches zu einer lebenslangen Strafe verurteilt worden. Weil in 2. Instanz das Gericht nicht sicher war, ob die verabreichte Menge Arzneimittel allein zum Tode der Patienten geführt hatte, reduzierte es das Strafmaß.

Oberarzt Niels Lundén, der damals die Polizei alarmierte, hatte im März vergangenen Jahres ebenfalls in „Politiken“ kritisiert, dass das dänische Gesundheitswesen nichts aus den Taten gelernt hätte, diese könnten überall wieder passieren.

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