Justiz

Staatsanwaltschaft in Viborg will Freispruch des Pressefotografens anfechten

Staatsanwaltschaft in Viborg will Freispruch des Pressefotografens anfechten

Staatsanwaltschaft in Viborg will Freispruch des Pressefotografens anfechten

Viborg
Zuletzt aktualisiert um:
Pressefotograf Martin Lehmann wird von der Polizei festgenommen. Foto: Scanpix

Staatsanwalt Jan Reckendorff wirft dem Sonderburger Gericht eine unklare Verfahrensweise vor. Ob das Urteil wirklich angefochten werden kann, muss nun ein Gremium entscheiden.

Die Staatsanwaltschaft in Viborg will gegen den Freispruch des Pressefotografens Martin Lehmann in Berufung gehen. Der Mitarbeiter der Zeitung-Politiken hatte sich 2015 den Anweisungen der Polizei widersetzt, die nordschleswigsche Autobahn zu verlassen, als rund 300 Flüchtlinge auf dieser Richtung Norden liefen. Das Gericht in Sonderburg hatte Lehmann vor zwei Wochen freigesprochen. Dieses Urteil soll nun angefochten werden.

Staatsanwalt Jan Reckendorff wirft dem Sonderburger Gericht eine unklare Verfahrensweise vor. Einerseits habe das Gericht festgestellt, dass die Polizei den Fotografen zurecht verwiesen und festgenommen habe, andererseits kam es zu dem Entschluss, dass sich Lehmann hinsichtlich seiner Pflicht zur Wissensvermittlung berechtigter Weise den Anordnungen der Polizei widersetzt habe. Vor diesem Hintergrund sprach das Gericht den Angeklagten schließlich frei.

„Wenn die Anordnungen der Polizei berechtigt waren, so müssen sie unserer Ansicht nach auch eingehalten werden“, sagte Reckendorff zur Nachrichtenagentur Ritzau.

Das Gremium für Berufungsverhandlungen (Procesbevillingsnævnet) muss nun entscheiden, ob das Urteil des Sonderburger Gerichts angefochten werden kann.

Mehr lesen