EU-Gelder

Folketing hebt Messerschmidts Immunität auf

Folketing hebt Messerschmidts Immunität auf

Folketing hebt Messerschmidts Immunität auf

Ritzau/nb
Kopenhagen
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Das Folketing hat am Dienstag die Immunität von Morten Messerschmidt (Dänische Volkspartei) aufgehoben. Foto: Philip Davali/Ritzau Scanpix

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Eine Anklage gegen Morten Messerschmidt ist am Dienstag in den Bereich des Möglichen gerückt, nachdem das Folketing seine Immunität aufgehoben hat.

Einstimmig hat das Folketing am Dienstag mit 96 Stimmen die Immunität des stellvertretenden Vorsitzenden der Dänischen Volkspartei, Morten Messerschmidt, aufgehoben.

Der Paragraf 57 des Grundgesetzes besagt, dass kein Abgeordneter des Folketings ohne vorherige Zustimmung vonseiten des Parlaments angeklagt oder verurteilt werden kann. Somit besitzen die Abgeordneten Immunität – es sei denn, das Folketing hebt diese wieder auf.

Anklage wegen Verdachts auf Zweckentfremdung von EU-Geldern

Die Polizei für Wirtschaftskriminalität, Bagmandspolitiet (SØIK), will Morten Messerschmidt für die Zweckentfremdung von EU-Geldern und Dokumentenfälschung in Zusammenhang mit dem sogenannten Meld- und Feldfall anklagen.

Dabei geht es um die zweckentfremdung von 98.835 Kronen an EU-Fördergeldern in Verbindung mit einer Sommertagung der Dänischen Volkspartei (DF) in Skagen im Jahr 2015.

Vor diesem Hintergrund hat das Folketing am Dienstag über eine Beschlussvorlage vonseiten des Geschäftsführungsausschusses des Parlaments abgestimmt, die die Aufhebung der Immunität Messerschmidts zum Gegenstand hatte.

Messerschmidt hält sich für unschuldig

Morten Messerschmidt selbst hat „Ekstra Bladet“ zufolge erklärt, er sei der Erste gewesen, der für eine Aufhebung der Immunität gestimmt hätte. Er hält sich selbst jedoch für unschuldig.

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