Covid-19
Corona-Restriktionen: Das ändert sich ab dem 1. August
Corona-Restriktionen: Das ändert sich ab dem 1. August
Corona-Restriktionen: Das ändert sich ab dem 1. August
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Zu Beginn des neuen Monats hebt die Regierung zahlreiche Beschränkungen auf. Allerdings bleiben auch einige Maßnahmen in Kraft. „Der Nordschleswiger“ gibt einen Überblick.
Am Sonntag endet eine ganze Reihe von Beschränkungen, die zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus erlassen wurden.
Zum Beispiel ist es wieder möglich, ohne Sitzplatzreservierung mit Regionalzügen zu fahren, als Auswärtsfan zu Fußballspielen zu gehen und bei Museumsbesuchen und kleinen Konzerten auf den Corona-Pass zu verzichten.
Einige Einschränkungen behalten jedoch weiterhin ihre Gültigkeit.
Wir geben einen Überblick darüber, welche Beschränkungen am Sonntag aufgehoben werden und welche weiterhin gelten.
Das ändert sich ab dem 1. August:
Corona-Pass
- Bei Museumsbesuchen oder beim Besuch von Veranstaltungsorten, Theatern und Kinos mit weniger als 500 Zuschauern muss kein Corona-Pass mehr vorgezeigt werden.
- Für Vergnügungsparks, Zoos, Märkte und Sportveranstaltungen in Hallen und im Freien, wie Fußballcamps, wird die Pflicht eines Corona-Passes abgeschafft.
- Fitnessstudios müssen nicht mehr systematisch die Corona-Pässe kontrollieren.
Sitzplatzreservierung
- Pflicht einer Sitzplatzreservierung im Zug entfällt. Dies gilt jedoch nicht für die Intercity- und Intercityblitzzüge der DSB.
Auswärtstribünen
- Fußballvereine dürfen wieder Eintrittskarten für Auswärtstribünen verkaufen.
Platzanforderungen
- Die Platzanforderung wird auf zwei Quadratmeter pro Person in allen Bereichen gelockert. Es ist geplant, es am 1. September vollständig auslaufen zu lassen.
Corona-Tests
- Für den Besuch von Nachschulen, Tageshochschulen, Jugend- und Erwachsenenbildung sowie Universitäten sind keine Corona-Tests mehr erforderlich. Jetzt ist es nur noch eine Aufforderung.
Kontaktbeschränkungen
- Die Teilnehmergrenze wird für Tierschauen im Freien von 500 auf 3.000 angehoben. Für Innenmärkte wird sie von 100 auf 500 erhöht.
- Bei Sportveranstaltungen im Freien steigt die maximale Teilnehmerzahl von 5.000 Personen, die in Gruppen von 500 Personen aufgeteilt werden, auf 10.000 Personen, die in Gruppen von 500 Personen aufgeteilt werden.
- Indoor-Veranstaltungen mit stehenden Gästen werden mit maximal 3.000 Gästen in Gruppen von 500 Personen wieder eröffnet.
Diese Corona-Regeln gelten weiterhin:
Maskenpflicht
- Wer in Zügen und Bussen nicht auf seinem Platz sitzt, muss eine Maske oder ein Visier tragen. Dies gilt bis zum 1. September.
Corona-Pass
- In Restaurants und anderen Innenräumen mit Bedienung, auf Festivals und in Ferienlagern, bei Veranstaltungen in Innenräumen mit sitzendem Publikum, auf Spielplätzen und in Wasserparks sowie bei Dienstleistungen mit engem Körperkontakt muss weiterhin ein Corona-Pass vorgezeigt werden.
- Auch in Fitnessstudios muss weiterhin ein Corona-Pass vorhanden sein, doch wird dieser nur stichprobenartig kontrolliert.
- An den meisten Orten gilt die Corona-Pass-Pflicht bis zum 1. September.
- Für Nachtklubs und kulturelle Großveranstaltungen gilt sie bis zum 1. Oktober.
Öffnungszeiten
- Bars dürfen nach wie vor nicht länger als 2 Uhr morgens geöffnet bleiben, und auch Geschäfte dürfen danach keinen Alkohol mehr verkaufen. Dies gilt bis zum 1. September, wenn auch Nachtklubs und Diskotheken öffnen können.
Corona-Tests
- Es wird nach wie vor allgemein zu Corona-Tests am Arbeitsplatz aufgerufen – allerdings nicht für geimpfte oder bereits infizierte Personen.
- Ältere Schüler in Grundschulen, Nachschulen, Fachschulen und Volkshochschulen, die nicht geimpft oder zuvor infiziert waren, werden dringend aufgefordert, sich zweimal wöchentlich testen zu lassen. Dies gilt bis Ende September.