Familie

EU beschließt neue Regeln für Elternzeit

EU beschließt neue Regeln für Elternzeit

EU beschließt neue Regeln für Elternzeit

Ritzau/hm
Brüssel/Kopenhagen
Zuletzt aktualisiert um:
Foto: dpa

Je zwei Monate Auszeit sollen nach dem Willen der EU beide Elternteile nach der Geburt des Kindes erhalten. Doch die Zeiten sollen nicht übertragbar sein. Der Beschäftigungsminister fürchtet einen Rückschritt, doch so denken nicht alle.

Am Donnerstag hat die EU beschlossen, berufstätigen Eltern mehr Rechte zu geben. Vertreterinnen und Vertreter der EU-Staaten, der EU-Kommission und des Europaparlaments in Brüssel einigten sich unter anderem darauf, dass Väter nach der Geburt ihres Kindes in Zukunft europaweit einen Anspruch auf einen Vaterschaftsurlaub von mindestens zehn Tagen haben sollen. Auch sollen  Mütter und Väter künftig das Recht haben auf mindestens vier Monate Auszeit im Job – zwei Monate für die Mutter, zwei für den Vater – nicht übertragbar. Zurzeit gilt in der EU, dass nur ein Monat nicht übertragbar ist. Die EU möchte erreichen, dass mehr Väter in den Vaterschaftsurlaub gehen.

Beschäftigungsminister Troels Lund Poulsen (Venstre) befürchtet in Dänemark einen negativen Effekt. Seiner Ansicht nach könnten die neuen Regeln dazu führen, dass, vom Standpunkt des Kindes aus betrachtet, dieses weniger Zeit mit seinen Eltern verbringen wird als bisher. Denn wenn der Vater verzichte, verblieben nur die zwei Monate der Mutter, da die Zeiten dann nicht mehr übertragbar seien. Männer sollten, so Poulsen, mehr als bisher in den Vaterschaftsurlaub gehen, nur sollte die Lösung flexibler gehandhabt werden.

Henriette Laurse, Direktorin des Zentrums für Geschlechterforschung Kvinfo, hält die neuen Regeln trotzdem für einen Sieg der Gleichstellung. Ihr zufolge verdienen Frauen immer noch sehr viel weniger, was auch daran liege, dass Frauen immer noch mehr bei den Kindern blieben.

Das Europaparlament und die EU-Staaten müssen der Einigung noch formell zustimmen. Anschließend müssen die Staaten die neuen Regeln in nationales Recht umsetzen.

Die EU beschloss zudem, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer künftig fünf Tage im Jahr für die Pflege von Angehörigen freinehmen können.

 

 

Mehr lesen