Epidemie

Heunicke lässt Corona-Restriktionen prüfen

Heunicke lässt Corona-Restriktionen prüfen

Heunicke lässt Corona-Restriktionen prüfen

Ritzau/Walter Turnowsky
Kopenhagen
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Die Direktoren des Serum Instituts und der Gesundheitsbehörde schlagen vor, den Corona-Pass wieder einzuführen. Foto: Jakob Eskildsen/Ritzau Scanpix

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Der Gesundheitsminister hat die Epidemiekommission gebeten zu untersuchen, ob Corona wieder als gesellschaftsgefährdend eingestuft werden soll. SSI-Direktor Henrik Ullum empfiehlt Wiedereinführung des Corona-Passes.

Soll Gesundheitsminister Magnus Heunicke (Soz.) wieder die Möglichkeit erhalten, Corona-Restriktionen einzuführen, ohne das Folketing zu fragen? Er hat zumindest darum gebeten, dass die Epidemiekommission diese Frage nun prüft.

Konkret soll die Kommission aufgrund der steigenden Infektionszahlen untersuchen, ob Covid-19 wieder als gesellschaftlich gefährdende (samfundskritisk) Krankheit aufzufassen ist. Damit würde sie nämlich wieder unter das Epidemiegesetz fallen, das dem Gesundheitsminister außerordentliche Befugnisse erteilt.  

Dies würde der Regierung ermöglichen, Restriktionen wie Corona-Pass, Maskenpflicht oder Versammlungsverbote wieder einzuführen, ohne vorher das Folketing fragen zu müssen.

Brostrøm und Ullum für Corona-Pass

Diese Nachricht kommt nur 20 Minuten nachdem der Direktor der Gesundheitsbehörde, Søren Brostrøm, eine Pressemitteilung verschickt hatte, mit dem Inhalt, er befürchte eine Überlastung des Gesundheitssystems.

„Wir haben Sorge, dass es in den Krankenhäusern vor allem im Dezember und Januar kritisch werden könnte“, sagt er zu „Ritzau“.

Eine Stunde später legte der Direktor des Staatlichen Serum Instituts (SSI), Henrik Ullum, nach und empfahl gegenüber „TV2“ die Wiedereinführung des Corona-Passes.

„Dies soll vor dem Hintergrund der stark steigenden Infektionszahlen und der steigenden Einweisungen in die Krankenhäuser gesehen werden. Wir erwarten einen Winter, in dem der Saisoneffekt noch deutlicher zu Buche schlägt“, meinte er.

Auch Brostrøm unterstützt die Wiedereinführung des Corona-Passes.

Was ist eine gesellschaftsgefährdende Krankheit?

Die Einstufung von Covid-19, hervorgerufen durch das Coronavirus, als gesellschaftlich gefährdende Krankheit bedeutet, dass örtliche Schließungen, Aufenthaltsverbote und obligatorische Tests möglich sind. Nach dem Epidemiengesetz ist eine gesellschaftsgefährdende Krankheit eine allgemein gefährliche Krankheit, deren Ausbreitung eine schwere Störung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen verursacht oder zu verursachen droht.

Bislang ist unklar, wie die Epidemiekommission die Frage der gesellschaftlichen Gefährdung einschätzt. Sowohl Brostrøm als auch Ullum sind Mitglied der Kommission.

„Es gibt keine Instrumente, die mir fremd sind, wenn es darum geht, dass wir den Winter sicher überstehen“, sagte Heunicke am Freitagabend zu „DR“.

Die Einstufung von Covid-19 als gesellschaftlich gefährdend wurde am 10. September unter anderem aufgrund der hohen Impfrate aufgehoben.

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