Immobilien

Neue Besteuerung für Wohneigentum

Neue Besteuerung für Wohneigentum

Neue Besteuerung für Wohneigentum

Kopenhagen
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Immobilienbesitzerinnen und -besitzern steht in Dänemark eine Neuberechnung ihres Eigentums ins Haus. Foto: Ida Marie Odgaard/Ritzau Scanpix

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Rund 1,7 Millionen Menschen mit Wohneigentum gibt es in Dänemark. Auf sie alle wartet eine neue Besteuerung. Im Internet können Betroffene nun schauen, was auf sie zukommt.

Wie die Bewertungsbehörde für Immobilien (vurderingsstyrelsen) mitteilt, können Hauseigentümerinnen und -eigentümer seit Dienstag, 12. September, die neue Schätzung ihrer Immobilie einsehen. Die Schätzung aus dem Jahr 2022 bildet die Grundlage für die Besteuerung für das Jahr 2024. Zugänglich ist sie unter vurderingsportalen.dk. Die neuen Steuerregeln treten zum Jahreswechsel in Kraft.

Die Behörde spricht von einem neuen Besteuerungssystem. Die letzte Schätzung stammt aus dem Jahr 2011, und seitdem, argumentiert die Behörde, sei auf dem Immobilienmarkt viel passiert. Sie räumt ein, dass das neue System für viele Betroffene zu „deutlich höheren“ Schätzungen führt. Die Behörde spricht aber auch von großen Steuererleichterungen, die sich aus dem neuen Immobiliensteuergesetz ableiten lassen.

Behörde beruhigt

Die Eigentümerinnen und Eigentümer, bei denen die Steuerlast trotz der Erleichterungen steigt, sollen laut Behörde einen Rabatt erhalten.

Sie hat nach eigener Angabe im Vorfeld bei einigen Hausbesitzerinnen und -besitzern nach ihrer Meinung gefragt. Diese befürchten, in Zukunft mehr Steuern zahlen zu müssen. Das sei aber nicht der Fall, beruhigt die Behörde.

Die neuen Regeln betreffen viele im Königreich. Laut dem Kreditgeber Nykredit sind es 1,7 Millionen Menschen. Nykredit stellt fest, dass es sich zunächst nur um eine vorläufige Schätzung handelt, sodass eine Klage gegen die neue Belastung (noch) nicht möglich ist. Auch kann sich die Steuer noch ändern, wenn die endgültige Schätzung vorliegt.

Laut Nachrichtenagentur „Ritzau“ sollten Wohneigentümerinnen und -eigentümer, denen die vorläufige Schätzung Sorgen bereitet, Kontakt zur Behörde aufnehmen.

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