Datenschutz

„Bombe für die digitale Wirtschaft“

„Bombe für die digitale Wirtschaft“

„Bombe für die digitale Wirtschaft“

Ritzau/hm
Kopenhagen
Zuletzt aktualisiert um:
Mit einem simplen „OK" fließen die Nutzerdaten. Ein einfaches „Nein" gibt es für die Nutzer meist nicht. Foto: Brooke Lark/Unsplash

Die dänischen Datenschützer kritisieren das Dänische Meteorologische Institut für dessen Umgang mit Nutzerdaten. Das könnte weitreichende Folgen haben.

Eine Entscheidung der dänischen Datenschutzbehörde Datatilsynet og Datarådet könnte weitreichende Folgen nicht nur für das Dänische Meteorologische Institut (DMI) und dessen beliebter Internetseite mit aktuellen Wetterinformationen haben. Wie die Zeitung Politiken berichtet, bemängeln die staatlichen Datenschützer, dass DMI personenbezogene Daten von Webseitenbesuchern nicht nach den Datenschutzrichtlinien (databeskyttelsesforordningen), GDPR, nutzt.

Geld verdienen mit Nutzerdaten

Zur Finanzierung dienen DMI Werbeanzeigen von Google. In diesem Zusammenhang fließen die IP-Adresse und die Aktivitäten des einzelnen Nutzers von DMI zu Google. Eine Folge: Der jeweilige Nutzer findet maßgeschneiderte Werbung auf der Seite, die er besucht.

Laut Datenschutzrichtlinie muss der Seitennutzer nicht nur seine Zustimmung für die Weitergabe der Daten geben, es muss ihm auch vollkommen klar sein, wofür er seine Zustimmung gibt. Letzteres sei, so schreibt „Politiken“, laut Datenschützer aber nicht gegeben. Der Nutzer drückt auf „OK“, ohne zu wissen, wofür er sein Einverständnis gibt. Nutzer haben zwar die Möglichkeit, über „Vis detaljer“ und „Opdater samtykke“ beim Eintreffen auf der Seite der Meteorologen sich nicht einverstanden mit der Weitergabe von Daten zu erklären. Laut Datenschützer schubse diese Methode, für die man mehr Zeit aufwenden muss, aber bereits in die Richtung einer Zustimmung.

Kläger: Regeln müssen umgesetzt werden

Ins Rollen brachte die Geschichte die Klage eines Nutzers, der sich darüber wunderte, dass sowohl private als auch öffentliche Seitenanbieter Daten abgreifen, ohne dass der Nutzer klare Informationen sowie eine reelle Wahlmöglichkeit erhält. Das Datenschutzgesetz sei gut, wenn aber keiner die Regeln umsetzen will, dann hätte man sie erst gar nicht beschließen müssen, argumentiert der Kläger Christian Schmidt.

Søren Jakobsen, Professor für IT-Recht an der Copenhagen Business School CBS, sieht in der Entscheidung der Datenschützer eine „Bombe für digitale Wirtschaft“. Der Grund, warum viele Seiten umsonst zu besuchen seien, seien Werbeeinnahmen die auf der Weitergabe von Nutzerdaten beruhten, so Jakobsen. Die Entscheidung der Datenschützer verbiete zwar die Weitergabe der Daten nicht, die Anforderungen seien aber nun andere, viele Unternehmen müssten jetzt sehr gut nachdenken, so Jakobsen.

DMI akzeptiert laut Politiken die Entscheidung und bedauert, dass die Praxis der Behörde Anlass zur Kritik gibt.

Mehr lesen