Transport
Dänemark auf Kollisionskurs mit der EU-Kommission
Dänemark auf Kollisionskurs mit der EU-Kommission
Dänemark auf Kollisionskurs mit der EU-Kommission
Die dänische 25-Stunden-Begrenzung für parkende Lkw verstößt gegen die EU-Verordnung. Nun droht dem Königreich ein Verfahren.
Die EU-Kommission sieht in der seit Juli 2018 geltenden 25-Stunden-Begrenzung für langzeitparkende Lkw auf den 90 staatlichen Rastplätzen in Dänemark einen Verstoß gegen die EU-Lenk- und Ruhezeitverordnung und droht dem Königreich mit einem Verfahren, falls die Regierung sich nicht zu dem EU-Vorstoß verhält. Dies berichtet die Internetzeitung „Altinget“.
Die bürgerliche Regierung hatte mit den Stimmen der dänischen Volkspartei (DF) 2018 beschlossen, dass Lkw nicht länger als durchgehend 25 Stunden die Rastplätze benutzen dürfen, da die Anlagen notorisch von den meist ausländischen Fernfahrern über Tage hinweg zugeparkt wurden.
Rastplatzbetreiber klagten über die Langzeitparker, da sie keinen Umsatz brachten und potenziellen Kunden keine Rast ermöglichten.
Bedenken kamen auch von den Arbeitgebern
Die 25-Stunden-Regel sollte dazu beitragen, dass keine Fernfahrerlager entstehen, doch vom dänischen Industrieverband Dansk Industri (DI) wurden Bedenken laut, weil den Fernfahrern die Möglichkeit geraubt wurde, die wöchentliche 45-Stunden-Ruhezeit einzuhalten.
Nur einen Monat nach Einführung der Begrenzung schickte die EU-Kommission im August 2018 ein Eröffnungsschreiben an die dänische Regierung, da Brüssel die Auffassung vertritt, dass die Regelung wettbewerbsverzerrend ist sowie unnötig und nicht im Verhältnis zum erwünschten Ziel steht.
Verkehrsminister will Argumente prüfen
Verkehrsminister Benny Engelbrecht (Soz.) hat gegenüber „Altinget“ den Eingang des Eröffnungsschreibens bestätigt. Engelbrecht fügt hinzu, dass Dänemark bisher nicht mit den Argumenten der EU-Kommission übereinstimmt, dass das Recht auf EU-weite freie Beweglichkeit von gewissen Dienstleistungen verletzt wird.
Der Minister erklärt, die Regierung werde die Argumente der Kommission näher analysieren. Bei den Verhandlungen über die Einführung der 25-Stunden-Regel hatte die damalige Regierung festgelegt, dass nach einer zweijährigen Phase der Effekt untersucht werden solle. Die 45 Stunden wöchentliche Ruhezeit dürfen nicht im Fahrzeug verbracht werden, aber eine gesetzlich erlaubte reduzierte Wochen-Auszeit dagegen schon.