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Warum nicht alle Verkäufer oder Busfahrer eine Maske tragen müssen

Warum nicht alle Verkäufer oder Busfahrer eine Maske tragen müssen

Warum nicht alle Verkäufer oder Busfahrer eine Maske tragen

Ritzau/kj
Kopenhagen
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Kundinnen und Kunden müssen beim Einkaufen eine Maske tragen, für Angestellte gibt es Ausnahmen. (Archivbild) Foto: Karin Riggelsen

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Ab Montag ist es möglich, dass in einigen Geschäften oder im öffentlichen Transport das Personal einen Mund-Nasen-Schutz trägt, in anderen wiederum nicht. Das hängt maßgeblich von einer Sache ab, wie das Erwerbsministerium bekannt gibt.

Angestellte im öffentlichen Transport oder in Einzelhandelsgeschäften müssen keine Maske tragen, wenn sie ihrem Unternehmen einen gültigen Corona-Pass vorlegen.

Der Epidemieausschuss des Parlaments unterstützt diese Anforderung, wie das Erwerbs- und das Transportministerium in Pressemitteilungen bekannt geben.

Dass ein Corona-Pass das Tragen von einer Maske oder eines Visiers ersetzt, gilt für Beschäftigte im Einzelhandel und in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Ab Montag, wenn die Masken-Pflicht in Kraft tritt, kann es daher vorkommen, dass einige Verkäuferinnen und Verkäufer in einem Supermarkt einen Mund-Nasen-Schutz tragen, während die Angestellten des Supermarktes nebenan ohne Maske herumlaufen, weil sie einen gültigen Corona-Pass vorgelegt haben.
 

Wann ist ein Corona-Pass gültig?

  • Geimpft: Eine vollständige Corona-Impfung innerhalb des vergangenen Jahres.
  • Genesen: Eine Infektion mit Covid-19 innerhalb der vergangenen sechs Monate.
  • Getestet: Ein negativer PCR-Test (72 Stunden) oder ein negativer Schnelltest (48 Stunden)

Erwerbsminister Simon Kollerup (Soz.) sagte in einer Pressemitteilung, dass es immer noch viele Freiheiten in der Gesellschaft gibt, auch wenn die Menschen öfter als früher einen Corona-Pass zeigen oder Masken benutzen müssen.

„So können wir weiterhin in Restaurants, Kinos oder Konzerte gehen und die vielen Möglichkeiten nutzen, die die Unternehmen im ganzen Land zu bieten haben“, so der Minister.

Freude bei den Gewerkschaften

Unter anderem die Gewerkschaft HK Handel hat sich politisch für eine flexiblere Regelung eingesetzt.

Sowohl Gewerkschaftsdachverband Fagbevægelsens Hovedorganisation als auch die Wirtschaftsverbände Dansk Industri und Dansk Erhverv halten es für äußerst begrüßenswert, dass die Beschäftigten im Einzelhandel künftig keine Maske mehr tragen müssen.

„Dieses Modell ist ein guter und ausgewogener Kompromiss für alle Parteien“, so Jacob Kjeldsen, Branchendirektor bei DI Handel, in einer schriftlichen Stellungnahme.

Dansk Erhverv weist auch darauf hin, dass es schwierig ist, während eines Arbeitstages Masken zu verwenden.

„Deshalb ist es gut, dass diese Rücksichtnahme auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jetzt erfolgt“, sagt Lotte Engbæk Larsen, Marktchefin für Handel bei Dansk Erhverv.

Ausnahme gilt nicht für Kundschaft

Im Einzelhandel gilt die Möglichkeit der Verwendung des Corona-Passes anstelle von Masken für unter anderem in Lebensmittelgeschäften, Markthallen, Einkaufszentren, Kaufhäusern und Arkaden.

Im öffentlichen Verkehr gilt sie für Bus, Fernbus, Touristenbus, Zug, Stadtbahn, U-Bahn, Fähre, Taxi und Inlandsflüge.

Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln und Kunden in Einzelhandelsgeschäften müssen ab Montag weiterhin Masken tragen.

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