Flucht und Einwanderung

Ausweisung schwerkranker Asylsuchender: Støjberg gesteht Fehler – will aber „hart“ bleiben

Ausweisung schwerkranker Asylsuchender: Støjberg gesteht Fehler – will aber „hart“ bleiben

Ausweisung schwerkranker Asylsuchender: Støjberg gesteht Fehler – will aber „hart“ bleiben

ritzau/jt
Kopenhagen
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Inger Støjberg (Venstre). Foto: Scanpix

Das Ausländerministerium habe zu lange gebraucht, um ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in die politische Praxis umzusetzen, gesteht Ministerin Inger Støjberg. Sie glaubt trotzdem, dass die Entscheidungen auch in Zukunft so ausfallen könnten wie bisher.

Ausländer- und Integrationsministerin Inger Støjberg räumt ein, dass ihr Ministerium bei der Abweisung von schwerkranken Asylsuchenden, die aus humanitären Gründen Anträge auf eine Aufenthaltserlaubnis in Dänemark gestellt hatten, Fehler begangen hat. „Es hat zu lange gedauert, bis wir auf das Urteil aufmerksam wurden und dieses berücksichtigt haben“, sagt Støjberg in einer Anhörung am Donnerstag.

Durch das sogenannte Paposhvili-Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte wurde im Dezember 2016 entschieden, inwiefern ein Land humanitäre Hilfe für schwerkranke Ausländer leisten muss. Doch es dauerte Monate, bis das Ausländerministerium in Dänemark eine Vorgabe diesbezüglich ausgearbeitet und umgesetzt hatte. Letztendlich kam das Ministerium zu dem Ergebnis, dass eine Abweisung der schwerkranken Asylsuchenden zulässig war. „Doch das war falsch“, räumt Støjberg ein.

Dänemark muss nun im Bereich der humanitären Hilfe für Ausländer noch gründlicher untersuchen, ob ein Asylsuchender eine zulässige Behandlung in seinem Heimatland bekommen kann, bevor man diesen abweisen kann.

„Ja, wir müssen nun gründlicher werden. Doch das heißt nicht, dass unser Entscheidungsprozess anders verlaufen wird. Unsere Praxis wird weiterhin hart sein“, so die Ministerin. 

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