Flüchtlingspolitik

Drei-Jahres-Regel trotz Warnungen vor Rechtsbrüchen verabschiedet

Drei-Jahres-Regel trotz Warnungen vor Rechtsbrüchen verabschiedet

Drei-Jahres-Regel trotz Warnungen verabschiedet

cvt/Ritzau
Kopenhagen
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Inger Støjberg war als Ausländer- und Integrationsministerin 2016 zuständig. Gegen sie läuft ab Anfang September ein Verfahren vor dem Höchstgericht in einem anderen Fall aus ihrer Ministerzeit. Foto: Mads Claus Rasmussen/Ritzau Scanpix

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Das Folketing wurde deutlich vor dem Gesetz von 2016 gewarnt, das nun vom Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg als menschenrechtswidrig eingestuft wurde.

Als die Grenze für das Recht auf Familienzusammenführung im Jahr 2016 von einem auf drei Jahre angehoben wurde, geschah dies trotz deutlicher Warnungen, dass dies gegen die Menschenrechte verstoßen könnte. Das schreibt die Tageszeitung „Information“.

Sowohl das Institut für Menschenrechte, Amnesty International als auch der Dänische Flüchtlingsrat schrieben in Konsultationsantworten zum Gesetzentwurf, dass dieser gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt.

Mehrere beratende Organisationen warnten ausdrücklich vor Rechtsbruch

Laut „Information“ schrieb das Institut für Menschenrechte Anfang Januar 2016, dass „es eine sehr solide Grundlage in der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte für die Schlussfolgerung gibt, dass es gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt, Personen, die internationalen Schutz genießen, für drei Jahre von der Familienzusammenführung auszuschließen“.

Bei einem Treffen mit dem Parlamentsausschuss für Zuwanderung und Integration später im Monat wiederholte das Institut diese Botschaft.

Die Organisationen Dignity, Save the Children und SOS Against Racism schrieben ebenfalls, dass der Gesetzentwurf gegen Artikel 8 der Konvention verstößt. Es geht um das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied am Freitag, dass die dänische Drei-Jahres-Regelung genau dieses Recht verletzt.

Bürgerliche und Sozialdemokraten stimmten für das Gesetz

Das Gesetz wurde 2016 mit großer Mehrheit verabschiedet. Sie bestand aus Venstre, der Liberalen Allianz, den Konservativen, der Dänischen Volkspartei und den Sozialdemokraten.

Allerdings stimmten drei Sozialdemokraten mit Nein, ebenso wie Die Einheitsliste, die Alternative, die Radikale Venstre und SF.

Die damalige bürgerliche Regierung behauptete, es gäbe „gewichtige Argumente, dass die vorgeschlagene Regelung mit Artikel 8 vereinbar ist“, hieß es.

Sie räumte jedoch ein, dass ein gewisses Risiko bestehe, dass der Vorschlag gegen Artikel 8 verstoßen würde, wenn ein konkreter Fall vor den Gerichtshof gebracht würde.

Bei der dritten Lesung des Parlaments sagte der damalige Berichterstatter und heutige Parteivorsitzende von Venstre, Jakob Ellemann-Jensen: „Ja, es gibt ein Prozessrisiko, aber das gibt es bei allem. Deshalb haben wir Anwälte.“

Dan Jørgensen von den Sozialdemokraten, der jetzt Klimaminister ist, sagte auch, dass die Partei nicht glaubt, dass es einen Bruch der Konventionen gab.

 

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Siegfried Matlok
Siegfried Matlok Senior-Korrespondent
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