„actioncard“

Minister will von nichts gewusst haben

Minister will von nichts gewusst haben

Minister will von nichts gewusst haben

dodo/Ritzau
Kopenhagen
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Der Justizminister musste sich am Donnerstag erklären. Foto: Mads Claus Rasmussen / Ritzau Scanpix

Justizminister Nick Hækkerup musste sich am Donnerstag vor dem parlamentarischen Rechtsausschuss zur umstrittenen Handlungsanweisung äußern, mit der Polizeibeamte Nerz-Züchter unter Druck gesetzt hatten. Er wies jegliche Schuld von sich.

Mit einer Handlungsanweisung, einer sogenannten „actioncard“, haben Polizeibeamte Nerz-Züchter in Dänemark unter Druck gesetzt, ihre Tiere töten zu lassen, ohne dass es dafür eine rechtliche Grundlage gab. Doch von wem kam diese Anweisung, und wer hat sie formuliert?

Dieser Frage musste sich Justizminister Nick Hækkerup (Sozialdemokraten) am Donnerstag im parlamentarischen Rechtsausschuss stellen.

„Weder ich noch meine Ministeriumsmitarbeiter sind an der Ausformulierung der Handlungsanweisung beteiligt gewesen“, so der Minister.

Obwohl die Reichspolizei sich darüber im Klaren war, dass es keine Gesetzesgrundlage dafür gibt, die Nerz-Züchter, die sich außerhalb der Quarantäne-Zone von 7,8 Kilometern von einer infizierten Farm befanden, dazu aufzufordern, ihre Tiere zu töten, bekamen Polizeibeamte die Anweisung, dies telefonisch von den Züchtern einzufordern. Weigerten diese sich, waren die Beamten angewiesen Folgendes zu den Züchtern zu sagen: „Es tut mir leid, dies zu hören, aber die Entscheidung ist bereits getroffen. Wenn du nicht kooperativ bist, bedeutet dies, dass du deinen Anspruch auf einen Bonus verlierst. Außerdem kannst du davon ausgehen, dass die Behörden trotzdem kommen, um deinen Bestand zu töten. Daher möchte ich gerne wissen, ob du deine Entscheidung noch einmal ändern willst?“

Der Justizminister sagte vor dem Rechtsausschuss: „Nach Einschätzung der Reichspolizei haben die Beamten nur Grundstücke betreten, wenn die Eigentümer dazu ihre Einwilligung gegeben haben. Die Behörden haben die Tötung der Nerze außerhalb der Infektionszone nicht erzwungen. Das ändert nichts daran, dass die Handlungsanweisung anders hätte formuliert sein müssen.“

Der Chef der Reichspolizei, Thorkild Fogde, hatte zuvor ebenfalls abgestritten, von der Handlungsanweisung gewusst zu haben.

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