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Regierung will Gesetz zur Aberkennung der Staatsbürgerschaft im Schnellverfahren

Regierung will Gesetz zur Aberkennung der Staatsbürgerschaft

Regierung will Gesetz zur Aberkennung der Staatsbürgerschaft

Ritzau/hm
Kopenhagen
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Regierungschefin Mette Fredriksen (Sozialdemokraten) will IS-Kämpfern mit doppelter Staatsbürgerschaft den dänischen Pass entziehen. Foto: Claus Bech/Ritzau Scanpix

Die Regierung befürchtet, dass IS-Kämpfer aufgrund der neuen Situation in Syrien nach Dänemark kommen. Dort seien sie aber nicht erwünscht, stellt die Regierungschefin fest und will die Staatsbürgerschaft bei denjenigen aberkennen, die eine doppelte haben.

Wie das dänische Staatsministerium mitteilt, soll Kämpfern mit doppelter Staatsbürgerschaft die dänische entzogen werden. Der Regierungsvorschlag soll im Schnellverfahren im dänischen Parlament diskutiert werden. Alle Parteien im Folketing, mit Ausnahme der Alternativen und der Einheitsliste, haben sich dafür ausgesprochen, den Gesetzesvorschlag zügig zu behandeln.

Der Vorschlag steht vor dem Hintergrund der neuesten Entwicklungen im Norden Syriens. Dort greift die türkische Armee Stellungen der Kurden an. In dem Kampfgebiet liegen eine Reihe von Gefangenenlagern, in denen Mitglieder des Islamischen Staates (IS) inhaftiert sind. Es bestehe die Gefahr, dass die von Kurden kontrollierten IS-Lager sich öffneten und IS-Kämpfer mit dänischem Pass versuchen, Dänemark zu erreichen, warnt Regierungschefin Mette Frederiksen. Sie führt aus: „Das sind Menschen, die Dänemark den Rücken gekehrt haben und unsere Demokratie und Freiheit bekämpfen. Sie bedrohen unser aller Sicherheit. Sie sind in Dänemark nicht erwünscht.“

Der Gesetzesvorschlag der Regierung wendet sich gegen Kämpfer mit doppelter Staatsbürgerschaft. Internationalen Konventionen folgend kann Dänemark die Staatsbürgerschaft rein dänischer Bürger nicht aberkennen, da sie sonst staatenlos würden.

Bei einem Schnellverfahren wird von der Frist von 30 Tagen abgesehen, die normalerweise zwischen der Vorstellung des Vorschlages und der Zustimmung oder Ablehnung im Folketing liegt. Das Verfahren kommt dann zur Anwendung, wenn der Bedarf einer schnellen Reaktion gegeben ist. Dann müssen mindestens drei Viertel des Folketings ein Schnellverfahren unterstützen.

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