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Wer vorbestraft ist, darf nicht mehr kandidieren

Wer vorbestraft ist, darf nicht mehr kandidieren

Wer vorbestraft ist, darf nicht mehr kandidieren

cvt/Ritzau
Kopenhagen
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Foto: Scanpix

Nachdem ein verurteilter sozialdemokratischer Lokalpolitiker für wählbar erklärt wurde, hat sich eine Folketingsmehrheit darauf geeinigt, dass vorbestrafte Politiker künftig nicht mehr kandidieren dürfen.

Eine Freiheitsstrafe soll in Zukunft immer dazu führen, dass ein Lokalpolitiker nicht mehr wählbar ist. Auch der Entzug der Fahrerlaubnis ohne Bewährung soll eine Sperre auslösen. Darauf haben sich die Sozialdemokraten, die Dänische Volkspartei und  Radikale Venstre mit der Regierung geeinigt, heißt es in einer Pressemitteilung des Ökonomie- und Innenministeriums.

„Es ist sehr ernst, wenn man Volksgewählten das Recht entzieht, ihre Wähler zu repräsentieren. Jetzt lassen wir gesetzlich verankern, wann man nicht länger würdig ist, in der Lokalpolitik zu sein“, so Minister Simon Emil Ammitzbøll-Bille.

Die neue Regelung sieht vor, dass ein Lokalpolitiker drei Jahre nach dem Ablauf oder Wegfall der Strafe  wieder kandidieren bzw. seinen Platz einnehmen darf. Bei Strafen ohne Bewährung von mehr als sechs Monaten beträgt die Quarantänezeit fünf Jahre. Endet die Quarantäne innerhalb einer Wahlperiode, darf der Betroffene seinen Platz wieder von seinem Stellvertreter übernehmen.

Die neuen und vereinfachten Regeln haben zur Folge, dass der sogenannte Wählbarkeitsrat abgeschafft wird, weil diese ihn überflüssig machen. Aufgabe des Rates war es, dazu Stellung zu beziehen, ob ein Mitglied eines Stadtrates oder eines Regionsrates, der verurteilt wird, weiterhin wählbar ist.

Eben jener Rat hatte am Montag entschieden, dass der Sozialdemokrat Freddy Blak trotz einer Verurteilung weiter im Regionsrat von Seeland sitzen darf. Kurz vor der Regionswahl am 21. November wurde er verurteilt, weil er Informationen an einen Journalisten der Wochenzeitung Weekendavisen weitergegeben hatte. Dabei drehte es sich um den sogenannten Atea-Fall, der als größter Bestechungsskandal in der Geschichte Dänemarks bezeichnet wird.

Laut Ministerium ist in 151 von 155 Entscheidungen des Rates in den vergangenen 15 Jahren so entschieden worden, wie das neue Gesetz es vorsieht.

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