Mehrwertsteuer

Extrarechnung droht beim E-Shopping

Extrarechnung droht beim E-Shopping

Extrarechnung droht beim E-Shopping

Kopenhagen
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Auch bei Waren, die billiger als 80 Kronen sind, muss man jetzt Mehrwertsteuern zahlen, wenn sie außerhalb der EU gekauft sind. Foto: Mads Jensen/Ritzau Scanpix

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Wer in einem Webshop außerhalb der EU einkauft, muss Mehrwertsteuern zahlen. Das gilt seit Kurzem auch bei billigen Waren.

Einige Bürgerinnen und Bürger haben beim Einkauf im Internet eine etwas unangenehme Überraschung erlebt: Plötzlich hat die Zollbehörde (Toldstyrelsen) eine Extrarechnung für Waren geschickt, die man bislang kaufen konnte, ohne Mehrwertsteuern (moms) zu zahlen.

Der Grund: Am 1. Juli wurden die Regeln geändert. Nun muss man auch bei Waren aus einem Webshop außerhalb der EU, die billiger als 80 Kronen sind, die Mehrwertsteuer entrichten. Davor waren die billigen Waren davon ausgenommen.

„Wir bekommen laufend Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, die eine unerwartete Extrarechnung bekommen haben, weil sie Mehrwertsteuern für Waren zahlen müssen, bei denen das früher nicht der Fall war. Daher erinnern wir jetzt an die neuen Regeln, weil viele Menschen am Black Friday oder im Weihnachthandel in Webshops einkaufen“, sagt Anette Høve Nielsen, Abteilungsleiterin bei der Zollbehörde, laut einer Pressemitteilung.

Laut einer Umfrage, die das Analyseinstitut YouGov für die Behörde durchgeführt hat, kennen vier von zehn Personen in Dänemark die neuen Regeln nicht. Daher startet die Behörde nun eine Kampagne, um mehr Menschen auf die Regeländerung aufmerksam zu machen.

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