Coronavirus

Indische Variante erstmals im Kreis Pinneberg nachgewiesen

Indische Variante erstmals im Kreis Pinneberg nachgewiesen

Indische Variante erstmals im Kreis Pinneberg nachgewiesen

Christian Uthoff/shz.de
Pinneberg
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Nachdem die britische Variante seit März stark im Kreis Pinneberg präsent ist, gibt es nun auch erste Nachweise der indischen Virus-Mutation. Foto: Imago Images/ Christian Ohde

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Ein Speziallabor hatte die Variante am Montag (17. Mai) nachgewiesen. Es sind offenbar mehrere Personen betroffen.

Im Kreis Pinneberg sind erstmals Fälle der Corona-Variante aus Indien nachgewiesen worden. Das teilte Kreis-Pressesprecherin Silke Linne am Montag (17. Mai) mit. Bei der Analyse des Corona-Falls durch ein Speziallabor sei die Mutante B.1.617.2 nachgewiesen worden. Die indische Variante wird seit Kurzem von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als besorgniserregend eingestuft. 

Reiserückkehrer aus Indien betroffen 

Im Fall eines Reiserückkehrers aus Indien war durch das Speziallabor die Virusmutation am Montag nachgewiesen worden. Die Einreise der Person liege bereits einige Zeit zurück, so Linne weiter. Sie habe sich direkt nach der Rückkehr in die gesetzlich vorgeschriebene Quarantäne begeben.

 

Virusvarianten-Gebiet Indien: Test- und Quarantänepflicht für Reiserückkehrer 

 

Das Robert-Koch-Institut stuft Indien seit dem 26. April als sogenanntes Virusvarianten-Gebiet ein. Bereits einen Tag zuvor war Indien zum Hochinzidenzgebiet erklärt worden. Den Status als Risikogebiet trägt das Land bereits seit dem 15. Juni 2020. 

Daher gilt für Reiserückkehrer laut Auswärtigem Amt derzeit: Bei Einreisen aus Indien nach Deutschland muss außer der bestehenden Anmelde- und Testpflicht und verlängerten und ausnahmslosen Quarantänepflicht der Nachweis eines negativen Covid-19-Tests mitgeführt werden, auch wenn Reisende bereits vollständig geimpft sind. Fluggesellschaften und andere Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen. 

Der zugrundeliegende PCR-Test darf maximal 72 Stunden, ein Antigen-Schnelltest nach den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts maximal 24 Stunden vor der geplanten Einreise erfolgt sein.

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Während dieser Zeit seien dann auch die Symptome aufgetreten. Drei weitere Familienmitglieder hätten sich ebenfalls infiziert. Alle Personen befänden sich in häuslicher Quarantäne. Und: Derzeit scheinen laut Linne keine weiteren Kontaktpersonen betroffen zu sein. 

 

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hatte erst vor Kurzem berichtet, dass die als besorgniserregend eingestufte Mutante B.1.617 bisher nur in wenigen Proben in Deutschland nachgewiesen wurde. „Aber ihr Anteil stieg in den letzten Wochen stetig an“, heißt es in einem RKI-Bericht. In Schleswig-Holstein sind derzeit nach Informationen des zuständigen Gesundheitsministeriums – abgesehen von dem Fall aus dem Kreis Pinneberg – keine bestätigten Infektionen mit der indischen Virus-Variante bekannt. 

Bislang nur wenige Fälle in Deutschland 

In Deutschland lag der Anteil an den untersuchten Proben laut RKI bei weniger als zwei Prozent (Untervariante B.1617.1: 0,6 Prozent; B.1617.2: 0,9 Prozent). Das RKI betont, dass die absoluten Zahlen der Nachweise in der Woche vom 26. April bis 2. Mai lediglich im zweistelligen Bereich lägen: bei gut 30. 

 

Bislang sei keine Abschwächung des hohen Anteils der in Großbritannien entdeckten, deutlich ansteckenderen Variante B.1.1.7 zu beobachten, schreibt das Institut weiter. Diese macht wie schon in den Vorwochen mehr als 90 Prozent der untersuchten Proben aus. Auch im Kreis Pinneberg gehen viele Corona-Fälle auf die britische Variante zurück. 

Hinweise auf erhöhte Übertragbarkeit 

Die indische Variante zeichnet sich laut RKI durch Mutationen aus, die mit einer reduzierten Wirksamkeit der Immunantwort in Verbindung gebracht werden. Erste Daten aus Laborexperimenten deuteten jedoch darauf hin, dass die Wirksamkeit von Impfstoffen „nicht substanziell beeinträchtigt“ sei, heißt es. Zudem gebe es Hinweise auf eine erhöhte Übertragbarkeit.

 

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