MODELLREGION SCHLEI

Innengastronomie darf Himmelfahrt öffnen – Die Regeln

Innengastronomie darf Himmelfahrt öffnen – Die Regeln

Innengastronomie darf Himmelfahrt öffnen – Die Regeln

Marle Liebelt/shz.de
Schleswig
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Noch müssen Touristen an der Modellregion Schlei ihre Getränke draußen verzehren. An Himmelfahrt können die Jacken dann im Innenbereich an der Garderobe hängen bleiben. Foto: Doris Ambrosius

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Es ist amtlich: Donnerstag darf die Innengastronomie öffnen. Gäste dürfen nur mit aktuellem Schnelltest Platz nehmen.

Jetzt ist es offiziell: Die Modellregion Schlei hat das Go vom Wirtschaftsministerium, den Gastronomiebetrieb auch im Innenbereich zu öffnen. 

Doch das heißt nicht, dass jedes Restaurant, jedes Café einfach loslegen kann. Wie Max Triphaus, Geschäftsführer der Ostseefjord Schlei GmbH (OFS), mitteilt, müssen die Lokale bestimmte Voraussetzungen erfüllen. In erster Linie müssen sich sich verpflichten, die Teilnahmebedingungen des Modellprojektes und damit auch die Regeln der Allgemeinverfügung des Kreises einzuhalten.

Konkret bedeutet das: 

  • Nur Lokale aus dem Geltungsbereich können öffnen – also in den Gemeinden des Modellprojekts. 
  • Sie müssen die Verpflichtungserklärung bei der Ostseefjord Schlei GmbH vorlegen. Diese ist auf der Homepage www.ostseefjordschlei.de zu finden. 
  • Gäste dürfen das Lokal nur mit einem maximal 24 Stunden alten negativen Antigen-Schnelltest betreten. Selbsttests sowie Nachweise „gesundet“ oder „genesen“ sind nicht ausreichend. 
  • Die Vorlage der Testergebnisse muss dokumentiert werden. 
  • Angestellte des Betriebes mit Gästekontakt müssen mindestens alle drei Tage getestet werden. Die Testergebnisse sind zu dokumentieren. 
  • Ladenschluss: Um 23 Uhr ist Sperrstunde. 
  • Die Regeln der Kontaktbeschränkung, inklusive Obergrenze und Abstände, müssen eingehalten werden. Es dürfen maximal fünf Personen (ab 14 Jahren) aus maximal zwei Haushalten zusammenkommen. 
  • Die Kontaktnachverfolgung via Luca-App oder über eine Alternative muss gewährleistet sein. 

 

Bis Dienstag, 11. Mai, seien laut Triphaus im Rahmen des Projektes 39.500 Antigen-Schnelltests gemacht worden, aus denen sechs bestätigte Corona-Befunde hervorgingen. 

Ab dem 17. Mai soll eine neue Landesverordnung den Tourismus im Land regeln, sodass das Modellprojekt in den Regelbetrieb übergehen kann. Die oben genannten Regeln zur Öffnung der Innengastronomie würden dann in ähnlicher Form auch ab dem 17. Mai gelten. 

Sonntagsöffnungen ab 23. Mai wieder erlaubt 

Wie Stefan Wesemann von der IHK-Geschäftsstelle in Schleswig mitteilt, soll auch die Bäderverordnung ab dem 17. Mai wieder in Kraft treten. Dann ist eine Sonntagsöffnung in Orten, die unter die Verordnung fallen, wieder möglich.

 

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