Europäische Union

Minderheitenbeauftragter für koordinierten Minderheitenschutz in der EU

Minderheitenbeauftragter für koordinierten Minderheitenschutz in der EU

Fabritius für koordinierten Minderheitenschutz

DN
Berlin
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Prof. Dr. Bernd Fabritius, Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten Foto: Karin Riggelsen

Die niedersächsische Landesregierung schlägt vor, die Zuständigkeiten für den Schutz von Minderheiten in der EU zu bündeln. Ein Vorschlag, den der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten unterstützt.

Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Prof. Dr. Bernd Fabritius, unterstützt die Initiative der niedersächsischen Landesregierung zur Bündelung der Zuständigkeiten für einen koordinierten Minderheitenschutz auf europäischer Ebene. Ziel des gemeinsamen Vorstoßes ist eine gesteigerte Effektivität der europäischen Minderheitenpolitik durch verbindliche und eindeutig zugeordnete Verantwortlichkeiten für Minderheitenfragen innerhalb der EU-Kommission.

In einem Schreiben an Helena Dalli, Kommissarin für Chancengleichheit in der Europäischen Kommission, regte Bernd Fabritius an, die Verantwortlichkeit für Angelegenheiten der Minderheiten  in der EU wirksamer auszugestalten. Damit könne auch der wertvolle Beitrag gewürdigt werden, den Minderheiten zur kulturellen und sprachlichen Vielfalt in Europa leisten, so Fabritius.

Fabritius: Bessere EU-Minderheitenpolitik im Interesse der Mitgliedsstaaten

Der Bundesbeauftragte ist der Auffassung, dass „eine verbesserte Minderheitenpolitik auf europäischer Ebene auch im nationalen Interesse der Mitgliedsstaaten liegt, wie der Bundesrepublik Deutschland. Es wäre sehr zu begrüßen, wenn die EU-Kommission die Zuständigkeiten in Minderheitenfragen inhaltlich und organisatorisch bündelt – idealerweise bei einem eigens dafür zuständigen Kommissar.“

Die Kompetenz für die Anerkennung nationaler Minderheiten und deren Schutz liegt grundsätzlich bei den Mitgliedsstaaten, die das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarats sowie die Europäische Charta für Regional- oder Minderheitensprachen ratifiziert haben und so völkerrechtliche Verpflichtungen eingegangen sind. Zudem ergibt sich eine thematische Zuständigkeit der Europäischen Union für Minderheitenschutz aus den im Europäischen Vertrag in Artikel 2 EUV normierten Werten (Freiheit, Gleichheit, Wahrung der Menschenrechte) und dem in der EU-Grundrechte-Charta verankerten Gebot der Nichtdiskriminierung.

Des Weiteren hat sich die Europäische Union zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung, Diskriminierung und Ungleichheit verpflichtet, der Europäische Rat ist ausdrücklich ermächtigt, geeignete Vorkehrungen zu treffen, um die Diskriminierung unter anderem aus Gründen der ethnischen Herkunft zu bekämpfen.

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