NS-Prozess

Ehemalige KZ-Sekretärin muss nach Fluchtversuch in U-Haft

Ehemalige KZ-Sekretärin muss nach Fluchtversuch in U-Haft

Ehemalige KZ-Sekretärin muss nach Fluchtversuch in U-Haft

dpa
Itzehoe
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Besucher gehen am Eingang des Stutthof Museums in Sztutowo (Polen) vorbei, in dem an die Verbrechen im ehemaligen deutschen Konzentrationslager Stutthof erinnert wird. Foto: Piotr Wittman/PAP/dpa

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Monatelang hat das Landgericht Itzehoe den womöglich letzten NS-Prozess in Deutschland vorbereitet. Doch dann fehlt die Hauptperson: Die 96 Jahre alte Angeklagte muss erst von der Polizei eingefangen werden.

Im womöglich letzten NS-Prozess in Deutschland hat das Landgericht Itzehoe Untersuchungshaft für die 96 Jahre alte Angeklagte angeordnet. Damit reagierte die Strafkammer auf den Versuch der ehemaligen Sekretärin im KZ Stutthof, sich dem Verfahren zu entziehen.

«Das Gericht hat der Angeklagten den Haftbefehl verkündet. Sie wird nun in die Untersuchungshaftanstalt verbracht», teilte Gerichtssprecherin Frederike Milhoffer am Donnerstag mit. Die Haft sei «bis auf weiteres» angeordnet worden. Wegen der Abwesenheit der Angeklagten hat die Strafkammer den Prozess bis zum 19. Oktober unterbrochen.

Der Angeklagten wird Beihilfe zum Mord in mehr als 11.000 Fällen vorgeworfen. Als Stenotypistin und Schreibkraft in der Kommandantur von Stutthof soll sie zwischen Juni 1943 und April 1945 den Verantwortlichen des Lagers bei der systematischen Tötung von Gefangenen Hilfe geleistet haben. In dem deutschen KZ und seinen Nebenlagern sowie auf den sogenannten Todesmärschen zu Kriegsende starben nach Angaben der für die Aufklärung von NS-Verbrechen zuständigen Zentralstelle in Ludwigsburg rund 65.000 Menschen.

Die 96-Jährige habe am Donnerstag zwischen 6.00 und 7.20 Uhr ihren Wohnort verlassen und sei mit einen Taxi Richtung Norderstedt/Hamburg-Ochsenzoll gefahren, erklärte Milhoffer. Nach Informationen von bild.de war sie am Mittag zu Fuß auf der Langenhorner Chaussee in Hamburg unterwegs, als Polizisten auf sie aufmerksam wurden.

Milhoffer bestätigte, dass die 96-Jährige wenige Tage vor dem geplanten Prozessbeginn in einem Brief an das Gericht erklärt hatte, dass sie nicht kommen wolle. Daraufhin habe der Vorsitzende Richter ihr mitgeteilt, welche Maßnahmen die Strafkammer ergreifen werde, sollte sie tatsächlich nicht kommen. Allein aufgrund der Ankündigung hätte das Gericht keinen Haftbefehl gegen die 96-Jährige verhängen können, erklärte Milhoffer. Das sei rechtlich nicht zulässig.

Im Verhandlungssaal hatten am Morgen mehr als 50 Journalisten und Zuschauer, zwölf Vertreter der 30 Nebenkläger, der Verteidiger und weitere Prozessbeteiligte auf den Beginn der Verhandlung gewartet. Geplant war die Verlesung der Anklage. Das soll nun beim nächsten Termin am 19. Oktober geschehen. Um den auch international beachteten Prozess unter Corona-Bedingungen durchführen zu können, findet er nicht im Itzehoer Gerichtsgebäude, sondern in den Räumlichkeiten einer Logistikfirma am Stadtrand statt.

Die Kammer gehe davon aus, dass an jedem Prozesstag mindestens anderthalb bis zwei Stunden verhandelt werden könne, erklärte die Sprecherin. Die Angeklagte sollte zu jedem Termin in Begleitung eines Arztes von ihrem Wohnsitz abgeholt werden. Das Gericht hat 26 weitere Verhandlungstermine angesetzt. Sofern sie in Haft bleibt, müsste sie aus dem Untersuchungsgefängnis in den Verhandlungssaal gebracht werden.

In der Vergangenheit habe es keinen Gerichtstermin gegeben, zu dem die Angeklagte erscheinen musste, sagte Milhoffer. Auch der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Peter Müller-Rakow, ließ offen, ob Vertreter der Anklagebehörde mit Irmgard F. gesprochen haben. «Der Beschuldigten ist rechtliches Gehör gewährt worden», sagte der Oberstaatsanwalt lediglich. Pflichtverteidiger Wolf Molkentin äußerte sich ebenfalls nicht zu möglichen Treffen mit der 96-Jährigen. Er sagte nur: «Als Verteidiger könnte ich meinen Job nicht machen, wenn ich nicht auch Kontakt zur jeweiligen Mandantin hätte.»

Der Fall Irmgard F. sei der Itzehoer Staatsanwaltschaft im Sommer 2016 von der Zentralstelle in Ludwigsburg übergeben worden. Daraufhin sei ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und im Januar 2021 Anklage erhoben worden. «Dieses Ermittlungsverfahren ist eines von außergewöhnlicher Natur. Man bedenke den Sachverhalt und man bedenke die Tatzeit», sagte Müller-Rakow. Es seien Unterlagen aus dem ehemaligen KZ ausgewertet und Zeugen in den USA und Israel vernommen worden. Ein Historiker habe ein Gutachten zur Rolle und Funktion der Angeklagten im KZ Stutthof erstellt. In dem Lager seien vor allem jüdische Gefangene, polnische Partisanen und sowjetische Kriegsgefangene systematisch getötet worden. Nach Angaben des Verteidigers wurden allerdings keine Schriftstücke gefunden, die die Angeklagte mit ihrem Namen oder Kürzel abgezeichnet habe.

Im Juli 2020 hatte das Landgericht Hamburg einen ehemaligen Wachmann in Stutthof zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sprach den 93-Jährigen wegen Beihilfe zum Mord in 5230 Fällen schuldig - mindestens so viele Gefangene wurden nach Überzeugung der Strafkammer während der Dienstzeit des Angeklagten 1944/45 in Stutthof ermordet.

Der Prozess gegen den damals 93-jährigen Bruno D. dauerte neun Monate. Es gab 45 Verhandlungstermine. Nach Beginn der Corona-Pandemie im März 2021 musste der Prozess unter strengen Hygiene-Auflagen stattfinden. Dennoch versäumte der Angeklagte keine einzige Sitzung; nur ein Termin musste vorzeitig beendet werden, weil sich der Beschuldigte nicht wohl fühlte.

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