Gesundheit

Weniger Todesfälle bei Behandlungen nur in Spezialkliniken

Weniger Todesfälle bei Behandlungen nur in Spezialkliniken

Weniger Todesfälle bei Behandlungen nur in Spezialkliniken

dpa
Berlin
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Laut dem Leiter der Regierungskommission, Tom Bschor, sterben im gegenwärtigen System Patientinnen und Patienten mit Schlaganfall und Krebs «früher als nötig, weil zu viele Krankenhäuser diese Behandlungen durchführen» (Symbolbild). Foto: Sebastian Gollnow/dpa

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Bei komplizierten Eingriffen und bedrohlichen Fällen sind Patienten und Patientinnen auf eine möglichst gute Versorgung im Krankenhaus angewiesen - aber ist das nächstgelegene dafür auch das beste?

Durch Behandlungen nur in spezialisierten Kliniken lassen sich laut einer Analyse tausende Todesfälle bei Schlaganfällen und schweren Erkrankungen wie Krebs vermeiden. Eine Konzentration mit Qualitäts-Mindeststandards biete «erhebliche Potenziale» für bessere Ergebnisse, heißt es in einem in Berlin vorgelegten Bericht einer Regierungskommission, die das Bundesgesundheitsministerium berät. Wegen der hohen Krankenhausdichte in Deutschland müssten dabei auch «keine wesentlichen Einschränkungen der Erreichbarkeit in Kauf genommen» werden.

Konkret gebe es das Potenzial, bei elf untersuchten Krebsarten jährlich mehr als 20.000 Lebensjahre zu retten, wenn alle Patienten in zertifizierten Krebszentren behandelt würden, heißt es in der Stellungnahme. Bisher würden dort je nach Krebsart zwischen 35 und 84 Prozent der Patientinnen und Patienten behandelt.

Wenn nur noch zertifizierte Zentren zur Krebsbehandlung zugelassen wären, würde bei Darm-, Brust- und Prostatakrebs die mittlere Erreichbarkeit für die Bevölkerung unter oder um 20 Minuten liegen. Dies wäre «unverändert exzellent» im Vergleich zu europäischen Nachbarländern, heißt es in der Analyse, über die zunächst die «Süddeutsche Zeitung» berichtete.

Lauterbach: Ergebnisse bestätigen Kern der Krankenhausreform

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte: «Qualität rettet Leben.» Die Ergebnisse bestätigen damit den Kern der vorgesehenen Krankenhausreform. «Wir brauchen eine gute und schnell erreichbare Grundversorgung. Aber nicht jedes Haus muss auch jede medizinische Behandlung anbieten.» Komplizierte Eingriffe sollten ausschließlich in spezialisierten Kliniken durch sehr gut qualifizierte Mediziner vorgenommen werden. Im Gegenzug müssten die Kliniken gut bezahlt werden. Die Reform könne so zehntausende Leben pro Jahr retten, besondere bei der Versorgung von Krebs- und Herz-Kreislauf-Patienten.

Bei Schlaganfällen gibt es laut der Analyse das Potenzial, dass jährlich knapp 5000 Menschen zusätzlich im ersten Jahr nach einem Schlaganfall überleben - wenn alle Patienten in Krankenhäuser mit Spezialabteilungen zur schnellen Versorgung (Stroke Unit) kämen. Im Jahr 2021 gab es demnach bundesweit 328 Standorte mit einer solchen Spezialstation, aber auch weitere 1049 Krankenhäuser behandelten Schlaganfälle. Ausgewertet wurden den Angaben zufolge Daten der gesetzlichen Krankenkassen, aus Qualitätsberichten der Krankenhäuser und aus medizinischen Registern und Fachgesellschaften. Auch Analysen der Kassen zeigten bereits Vorteile spezialisierter Behandlungen.

Kommission: Patienten sterben «früher als nötig»

Der Leiter der Regierungskommission, Tom Bschor, erläuterte, dass im gegenwärtigen System Patientinnen und Patienten mit Schlaganfall und Krebs «früher sterben als nötig, weil zu viele Krankenhäuser diese Behandlungen durchführen». Deutschland habe mit seiner «einzigartig hohe Dichte an Krankenhäusern» ideale Voraussetzungen, auch mit einer Konzentration auf erfahrene Kliniken engmaschig eine exzellente Versorgung anzubieten.

Lauterbach strebt über den Sommer konkretere Vorschläge für die Reform an. Die auch auf Empfehlungen der Kommission zurückgehenden Gesetzespläne sehen bundeseinheitliche Qualitätskriterien vor, dazu genauer definierte Leistungsbereiche der Krankenhäuser mit entsprechender Finanzierung. Zudem soll das Vergütungssystem mit Pauschalen für Behandlungsfälle geändert werden, um Kliniken von ökonomischem Druck zu lösen. Um nicht auf immer mehr Fälle angewiesen zu sein, sollen sie einen größeren Vergütungsanteil allein schon für das Vorhalten von Leistungsangeboten bekommen. Die nächsten Beratungen von Bund und Ländern über das Reformkonzept sind am 29. Juni.

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