Corona-Maßnahmen
Flensburg erlässt Alkoholverbot am Südermarkt und am Hafen
Flensburg erlässt Alkoholverbot am Südermarkt und am Hafen
Flensburg erlässt Alkoholverbot am Südermarkt und am Hafen
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Die Stadt Flensburg begründet die Allgemeinverfügung damit, dass es in den genannten Bereichen regelmäßig zu Zusammenkünften kommt.
Ab Montag ist in Flensburg der Verzehr von alkoholischen Getränken auf dem Südermarkt, Holm, Nikolaikirchhof und im nahezu gesamten Hafenbereich (Schiffbrücke 39 bis Ballastkai 10) verboten.
„Die aufgeführten öffentlichen Bereiche und Zeiträume, in denen das Verbot gilt, sind von der Stadt Flensburg auf der Grundlage von Erfahrungswerten aus den letzten Monaten bestimmt. Nach den Erfahrungen ist an den benannten Orten regelmäßig eine Zusammenkunft von Personen zu erwarten, die sich treffen, um gemeinsam Alkohol zu konsumieren“, heißt es in der Begründung der Stadt Flensburg.
Am Südermarkt kommt seit Jahren eine sogenannte Trinkerszene zusammen, aufgrund des guten Wetters der vergangenen Tagen war zuletzt auch der Hafenbereich sehr stark frequentiert.
Das Alkoholverbot auf Südermarkt, Holm und Nikolaikirchhof gilt täglich von 10 bis 24 Uhr, am Hafen von 12 bis 24 Uhr.
In der Außengastronomie ist der Verzehr und Ausschank von Alkohol auch in den betroffenen Bereichen weiter erlaubt, soweit der Verzehr am Platz erfolgt.
Die Allgemeinverfügung der Stadt Flensburg gilt zunächst bis zum 9. Mai.