Tourismus-Modellregion

Kreis Nordfriesland strebt gemeinsame Lösung mit Sylt an

Kreis Nordfriesland strebt gemeinsame Lösung mit Sylt an

Kreis Nordfriesland strebt gemeinsame Lösung mit Sylt an

Annika Kühl/shz.de
Sylt
Zuletzt aktualisiert um:
Für die Tourismus-Modellregionen in Schleswig-Holstein hat sich auch Sylt bewroben. Foto: Axel Heimken

Diesen Artikel vorlesen lassen.

Kommt es nicht zur gemeinsamen Lösung, könnten für Gäste in den beiden Regionen teils unterschiedliche Regeln gelten.

Am späten Freitagnachmittag hatte das Land entschieden, dass der Kreis Nordfriesland mit Sylt touristische Modellregion werden kann. Das bedeutet, dass in dieser Region testweise und unter strengen Regeln des Infektionsschutzes Öffnungsschritte vorgenommen werden - zum Beispiel bei der Beherbergung und in der Gastronomie.

In Nordfriesland, besonders auf Sylt, gibt es bei der Umsetzung jedoch noch Unklarheiten. Eines jedoch machte Nordfrieslands Landrat Florian Lorenzen am Dienstag deutlich: „Ich würde mir wünschen, dass wir die Konzepte zusammenführen.“ Diese würden sich ohnehin nicht besonders stark voneinander unterscheiden.

Sylt und der Kreis Nordfriesland hatten jeweils eine eigene Bewerbung beim Land eingereicht. „Ich möchte dafür werben, dass wir das möglichst in einem Guss hinbekommen“, so Lorenzen. Dazu sei man bereits in Gesprächen, in den nächsten Tagen würden sich einige Unklarheiten auflösen, ist der Landrat überzeugt.

Ich möchte dafür werben, dass wir das möglichst in einem Guss hinbekommen.

Florian Lorenzen, Landrat

In einer Mitteilung der Sylt Marketing Gesellschaft (SMG) vom Montagabend heißt es, dass das Sylter Konzept „über die Ansprüche des Modellregion-Antrags vom Kreis Nordfriesland hinausgeht“.

So sieht die Bewerbung der Insulaner unter anderem ein strengeres Testregime vor. Nicht nur Gäste müssen bei der Nutzung der Gastronomie oder bei der Beherbergung einen negativen Coronatest vorweisen: „Auch für Personen, die auf Sylt mit Erst- oder Zweitwohnsitz gemeldet sind, wird durch das Erfordernis eines 2-Tagestickets für die Nutzung wesentlicher Angebote de facto eine Testpflicht erreicht beziehungsweise sichergestellt, dass auch dieser Personenkreis aktuell getestet ist, wenn er entsprechende Angebote nutzt.“

Fehlende Voraussetzungen durch Landesverordnung

Zudem fehlen bei einigen Punkten noch die rechtlichen Voraussetzungen durch die Landesverordnung oder die Allgemeinverfügung des Kreises. So widerspreche zum Beispiel die verpflichtende Einbeziehung des Einzelhandels zur Einlasskontrolle nur mit Negativtest der Landesverordnung und werde daher auch nicht in der Allgemeinverfügung Bestandteil sein, erläutert SMG-Chef Moritz Luft am Dienstag auf Nachfrage.

Erst ab Inzidenzen von über 50 ist es dem Kreis möglich, diese Voraussetzung in der Allgemeinverfügung zu schaffen. Das Sylter Konzept hat jedoch zum Ziel, die Inzidenz während des Modellprojektes grundsätzlich unter 50 zu halten.

Moritz Luft, SMG-Geschäftsführer

„Erst ab Inzidenzen von über 50 ist es dem Kreis möglich, diese Voraussetzung in der Allgemeinverfügung zu schaffen. Das Sylter Konzept hat jedoch zum Ziel, die Inzidenz während des Modellprojektes grundsätzlich unter 50 zu halten“, erläutert Luft.

Unterschiede gebe es auch bei der Kontrollverpflichtung: „Die Gastronomie ist zur Kontrolle der Negativtests nur dann verpflichtet, wenn Außen- und Innen-Gastronomie geöffnet sind. Bei nur geöffneter Außengastronomie ist gemäß Landesverordnung der Betrieb ohne Kontrollauflage möglich. Im Gegensatz dazu sieht das Sylter Konzept eine Kontrollverpflichtung für alle Gastronomiebereiche vor“, erklärt der SMG-Chef.

Kreis muss schärfere Regeln erlassen

Aus Sicht des Landes stelle die aktuelle Verordnung, insbesondere der Paragraph 20a zu den Modellprojekten, eine weiterhin ausreichende Grundlage dar. „Die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen sollten daher in umfänglicher Weise über eine Allgemeinverfügung des Kreises Nordfriesland geschaffen werden“, stellt Luft fest. „Ob der Kreis hingegen schärfere Regelungen erlassen wird, als in der Landesverordnung verankert, bleibt abzuwarten.“

Von den strengeren Regeln zu Gunsten anderer Verordnungen und Verfügungen abzuweichen, kommt für Luft unterdessen nicht in Frage: „Oberstes Ziel ist und bleibt, den Rahmen für eine sichere touristische Öffnung zu schaffen. Aufgrund der hohen touristischen Intensität wurde daher der Maßnahmenkatalog zum Schutz von Einwohnern, Pendlern und Gästen weitgehender definiert, als andere Konzepte oder aktuelle Verordnungen und Verfügungen dies gewährleisten beziehungsweise durchsetzen könnten. Eine Aufweichung des Konzeptes würde der Zielsetzung widersprechen.“

Mehr lesen