Erneuerbare Energien

Kritik an Projekt an der Bahnlinie: Investor plant Solarpark

Kritik an Projekt an der Bahnlinie: Investor plant Solarpark

Kritik an Projekt an der Bahnlinie: Investor plant Solarpark

Udo Rahn/shz.de
Bargum
Zuletzt aktualisiert um:
Auf der landwirtschaftlichen Fläche im Hintergrund der Bahnlinie ist ein Freiflächen-Solarpark geplant. Foto: Udo Rahn

Diesen Artikel vorlesen lassen.

Die geplante Freiflächen-Photovoltaikanlage in Bargum birgt manche Frage und wurde deswegen stark kritisiert.

Vom Projektbüro John-Witt-Immobilien ging vor einigen Tagen eine Anfrage beim stellvertretenden Bürgermeister der Gemeinde Bargum, Sönke Paulsen, ein. Ob die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf dem Gebiet der Kommune an der Bahnlinie Hamburg-Westerland realisierbar sei – so die Frage.

Der Chef des Büros mit Hauptsitz in Hamburg, John Witt, führte auf der jüngsten Gemeinderatssitzung aus: „Aufgrund gesetzlicher Regelung ist es möglich, auf bestimmten Flächen Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu errichten. Flächen, wie beispielsweise an Bahnlinien und Autobahnen, erhalten zusätzlich eine Förderung nach Beteiligung an einem Ausschreibungsverfahren.“

Vor- und Nachteile für die Idee des Solarparks

Das setze die Zustimmung der Gemeinde, verbunden mit einem Bauleitverfahren voraus. Ihm schwebe ein Areal mit einer Größenordnung von 17 Hektar vor, das derzeit noch landwirtschaftlich genutzt werde. Die Organisation mit der gesamten Bauleitplanung würde das Projektbüro übernehmen.

Die Vorteile der Kommune seien in dem Imagegewinn, der eigenständigen Entscheidung sowie den Gewerbesteuereinnahmen von 70 Prozent zu suchen. Restliche 30 Prozent gehen an die Betreibergemeinde. Das Bauleitverfahren würde etwa ein bis eineinhalb Jahre in Anspruch nehmen. Hinzu kämen zwei bis drei Monate Bauantragsverfahren sowie drei Monate für den Aufbau der Anlage.

Begeisterungsstürme löste Witt mit seinem Ansinnen nicht aus. Kritische Fragen aus der Runde zeigten das. Auf den Einwand, dass die vorgesehene Fläche relativ klein sei, wies er darauf hin dass die Anlage aufgrund der Landschaftsverträglichkeit besser ins Bild passe.

 

Die komplette Steuer abzuführen ist nicht möglich, da die Verwaltung der Anlage nicht vor Ort geplant ist. Für die Verwaltung muss ebenfalls Gewerbesteuer gezahlt werden.

John Witt, Inhaber des Projektbüros John-Witt-Immobilien

Dem stellvertretenden Gemeindechef Paulsen lag zudem auf dem Magen, dass keine Bürgerbeteiligung vorgesehen ist und die Gewerbesteuer nicht zu 100 Prozent an die Haushaltskasse der Gemeinde Bargum abgeführt wird. „Die komplette Steuer abzuführen ist nicht möglich, da die Verwaltung der Anlage nicht vor Ort geplant ist. Für die Verwaltung muss ebenfalls Gewerbesteuer gezahlt werden“, begründete Witt.

Das Gremium war sich einig, dass man sich in Kürze in einer Arbeitssitzung noch einmal intensiv mit der Thematik befassen wolle. Gegebenenfalls, so Paulsen, werde er den Investor noch einmal einladen.

Neufassung der Hundesteuersatzung

Weiter ging es um die Abarbeitung der eingegangenen Stellungnahmen zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 und dem Satzungsbeschluss, der einstimmig abgesegnet wurde. Hier ging es wie berichtet um die Anpassung gestalterischer Festsetzungen, insbesondere die Dachneigungen von 25 bis 51 Grad.

Schließlich votierten die Vertreter für die Neufassung der Hundesteuersatzung. „Die Steuersätze sollen nicht erhöht werden. Nur die Satzung muss angepasst werden“, so Paulsen. Redaktionell musste sie wegen neuester Rechtssprechung geändert werden.

So entsteht die Steuerpflicht nun mit in dem darauffolgenden Monat des Monats, in dem ein Hund in einen Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen wird, frühestens mit dem Kalendervierteljahr, in dem er drei Monate alt wird. Wer einen versteuerten Hund oder anstelle eines abgeschafften, entlaufenen oder verstorbenen Hundes einen neuen Hund erwirbt, wird dafür mit dem auf den Erwerb folgenden Monat steuerpflichtig.

Mehr lesen