Schleswig-Holstein

Maßnahmenpaket: SH beschließt Einschränkung des sozialen Lebens

Maßnahmenpaket: SH beschließt Einschränkung des sozialen Lebens

SH beschließt Einschränkung des sozialen Lebens

shz.de
Kiel
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Auf Abstand: Zum Beispiel in Restaurants und Gaststätten sollen die Schleswig-Holsteiner auf Distanz achten. (Symbolfoto) Foto: Shawn Ang/Unsplash

Registrierungen und Abstand in Restaurants, keine Zusammenkünfte in Sportvereinen – diese Regeln gelten jetzt landesweit:

Mit Einschränkungen des sozialen Lebens will Schleswig-Holstein die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus verlangsamen. Am Samstag beschloss die Landesregierung nach erneut mehrstündigen Beratungen in Kiel einen entsprechenden Erlass.

Dieses wird per Erlass an die Kreise und kreisfreien Städte landesweit umgesetzt. Und es sind drastischen Maßnahmen.

 

Die Kernpunkte:

  • Aussetzung von Schule, Kita, Horten ab Montag 16. März sowie beschränkte Alternativ-Betreuung für Eltern, die in besonders kritischen Infrastrukturen arbeiten und keine andere Betreuung organisieren können
  • Zutrittsverbot für Reiserückkehrer aus Risikogebieten und allen besonders betroffenen Gebieten laut RKI zu allen öffentlichen Einrichtungen. Für Reiserückkehrer aus allen alpinen Skigebieten wird gleiches Verhalten dringend empfohlen. Die aktuellen Risikogebiete finden Sie hier
  • Besuchsverbot beziehungsweise restriktive Einschränkungen für Besuche in Kliniken
  • Kliniken haben planbare Aufnahmen zu verschieben, um Kapazitäten für Covid19-Patienten zu schaffen
  • Alle öffentlichen Veranstaltungen sind zu untersagen. Empfohlen wird auch der Verzicht auf private Veranstaltungen
  • Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Kino und Museen, Fitness-Studios, Schwimmbäder Saunen, Angebote in Volkshochschulen, in Musikschulen, sonstige öffentliche und private Bildungseinrichtungen, Zusammenkünfte in Sportvereinen, sonstige Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Spielhallen und das Prostitutionsgewerbe sind zu schließen beziehungsweise einzustellen
  • Vorgaben für Restaurants: Besucherregistrierung der Kontaktdaten – beispielsweise pragmatisch über die Girokartenabrechnung – damit im Falle eines festgestellten Infektion Kontaktpersonen ermittelt und geschützt werden können. Außerdem Mindestabstände zwischen Tischen von 2 Metern

Auch zu Shopping-Centern oder Outlets mit mehr als 15 einzelnen Geschäften ist der Zugang nur unter Auflagen erlaubt.

„Wir werden diese Krise mit deutlichen Einschnitten für viele Menschen bestehen“, sagte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) am Samstag nach einer Sondersitzung seines Kabinetts in Kiel. Dafür seien aber klare Vorgaben und die Eigenverantwortung aller Bürger notwendig. „Zusammenhalt stärken, Abstand wahren – das ist meine herzliche Bitte an alle Menschen in Schleswig-Holstein.“

Ab Montag will die Landesregierung in täglichen Kabinettssitzungen ihr weiteres Vorgehen abstimmen – per Telefonkonferenz.

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