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A20-Urteil: SH verliert erneut vor Gericht

A20-Urteil: SH verliert erneut vor Gericht

A20-Urteil: SH verliert erneut vor Gericht

Henning Baethge/shz.de
Berlin/Bad Bramstedt
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Foto: dpa (Symbolfoto)

Der Planfeststellungsbeschluss für ein Teilstück ist laut Gericht „rechtswidrig und nicht vollziehbar“.

Neue Schlappe für das Land Schleswig-Holstein beim Weiterbau der A 20: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat auch den vierten Bauabschnitt der Küstenautobahn zwischen Wittenborn und der A7 bei Bad Bramstedt gestoppt. Der sogenannte Planfeststellungsbeschluss für das 20 Kilometer lange Teilstück sei "rechtswidrig und nicht vollziehbar", erklärte das Gericht. 

Unter anderem rügten die Richter, dass die Planer des Landes nicht ausreichend geprüft haben, ob durch den Bau des Autobahnabschnitts das Fledermausquartier und FFH-Schutzgebiet der Segeberger Kalkberghöhlen in seiner Erreichbarkeit gefährdet werden könnte. FFH steht für "Flora-Fauna-Habitat" und beschriebt ein europäisches Naturschutzgebiet.

Fledermaus-Habitat ist gefährdet

"Nachteilige Auswirkungen des Vorhabens auf das europaweit bedeutsame Fledermaus-Habitat ,Segeberger Kalkberghöhlen' mit rund 30.000 überwinternden Tieren sind nicht von vornherein auszuschließen und hätten deshalb einer FFH-Verträglichkeitsprüfung bedurft, die aber unterblieben ist", erklärte das Gericht. Zudem beanstandeten die Richter, dass die Planer einem Hinweis auf nahegelegene Brutplätze der geschützten Schleiereule näher hätten nachgehen müssen. 

Außerdem monierten die Richter, dass die Planer nicht gründlich genug geprüft haben, ob die Gewässer nahe der Autobahn durch getautes Streusalz zu stark belastet werden. Zwar habe das Land hierzu einen Fachbeitrag vorgelegt. "Dieser Fachbeitrag blieb aber in Systematik und Prüfungstiefe erheblich hinter den rechtlichen Anforderungen zurück", kritisierten die Richter.

Buchholz räumt bittere Niederlage ein

Daran könnten auch die vor drei Wochen in der mündlichen Verhandlung nachgereichten weiteren Untersuchungen nichts ändern. "Die damit zusammenhängenden Ermittlungen und Bewertungen sind nicht Aufgabe des Gerichtsverfahrens", rügten die Richter. Vielmehr müsse das Land dafür noch "ein ergänzenden Verwaltungsverfahren durchführen".

Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Bernd Buchholz räumte "eine bittere Niederlage" ein. "Damit haben wir nicht gerechnet", sagte der FDP-Politiker. Der Bau des vierten A-20-Abschnitt werde sich nun "um zwei bis drei Jahre verzögern". In der laufenden Wahlperiode bis 2021 werde das Land daher "wahrscheinlich keinen Spatenstich hinbekommen" für den Weiterbau der A 20 – weder auf dem vierten Abschnitt noch an irgend einer anderen Stelle. Buchholz sagte, sein Ziel sei es nun, "bis zum Ende der Legislaturperiode für möglichst viele Abschnitte Baurecht zu haben". Gebaut werde die A 20 aber auf jeden Fall: Das Gerichtsurteil werde den Bau zwar "weiter verzögern, aber nicht verhindern."

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