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Deutsche Pkw-Maut verstößt gegen EU-Recht

Deutsche Pkw-Maut verstößt gegen EU-Recht

Deutsche Pkw-Maut verstößt gegen EU-Recht

dpa/hm
Brüssel
Zuletzt aktualisiert um:
Ein Verkehrsschild in Rostock, Mecklenburg-Vorpommern, weist die Autofahrer der Stadtautobahn auf die Mautpflicht für die Passage des Warnowtunnels hin. Auf das Urteil des Europäische Gerichtshof (EuGH) zur Pkw-Maut in Deutschland haben Mautgegner wie Mautfans schon gespannt gewartet. Foto: Jens Büttner/zb/dpa

Im Gesetz steht sie längst, kassiert wurde sie bislang nicht. Nun hat das oberste EU-Gericht die Pkw-Maut in Deutschland gestoppt.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Pkw-Maut in Deutschland gestoppt. Sie sei rechtswidrig und diskriminierend, da ihre wirtschaftliche Last praktisch ausschließlich auf den Haltern und Fahrern von in anderen EU-Staaten zugelassenen Fahrzeugen liege, erklärten die obersten EU-Richter am Dienstag in Luxemburg. Die Einführung der Maut nach dem jetzigen Modell ist damit nicht möglich.

Die Maut war vor allem ein Prestigeprojekt der CSU in der Bundesregierung. Sie sollte auf Bundesstraßen und Autobahnen ab Oktober 2020 kassiert werden. Inländische Autobesitzer sollten im Gegenzug für Mautzahlungen durch eine geringere Kfz-Steuer komplett entlastet werden. Fahrer aus dem Ausland sollten nur für Autobahnen zahlen.

Österreich klagte

Die Maut war in Deutschland 2015 beschlossen worden. Die EU-Kommission gab ihre Bedenken nach langem Ringen und leichten Änderungen 2016 auf. Österreich gab sich damit jedoch nicht zufrieden und zog vor Gericht. Die Alpenrepublik argumentierte, die sogenannte Infrastrukturabgabe diskriminiere verbotenerweise ausländische Fahrzeugbesitzer, weil inländische Autobesitzer über die Kfz-Steuer voll entlastet würden. Bei der Klage wurde Österreich von den Niederlanden unterstützt. Dänemark unterstützte hingegen Deutschland.

Die Luxemburger Richter führten nun weiter an, die Maut verstoße zudem gegen die Grundsätze des ungehinderten Marktzugangs im EU-Binnenmarkt. Sie könne den freien Dienstleistungs- und Warenverkehr aus anderen EU-Staaten etwa dadurch behindern, da sich Transportkosten für Lieferanten und damit letztlich auch die Preise ihrer Produkte erhöhten. Die Maut beeinträchtige damit deren Wettbewerbsfähigkeit auf dem deutschen Markt.

Auch Kurzzeittarife für ausländische Autofahrer geplant

Geplant war, dass alle inländischen Autobesitzer eine Jahresmaut zahlen, die vom Konto abgebucht wird und sich nach Größe und Umweltfreundlichkeit des Motors richtet. Für Autobesitzer aus dem Ausland sollte es neben einer genauso berechneten Jahresmaut auch zwei Kurzzeittarife je nach Motoreigenschaften geben - für die Dauer von zehn Tagen oder zwei Monaten.

Die Richter äußerten aber auch dabei Bedenken. Es gebe keine Möglichkeit für Halter in Deutschland, eine Kurzzeitmaut zu wählen, die der tatsächlichen Nutzung der Straßen möglicherweise besser entspräche. Das Benutzerprinzip bei der Finanzierung gelte somit nur für Halter von in anderen EU-Staaten zugelassenen Fahrzeugen. In Deutschland gelte weiter das Steuerfinanzierungsprinzip.

Nach Abzug der Kosten sollte die Maut laut Verkehrsministerium etwa 500 Millionen Euro pro Jahr für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur einbringen. An den Zahlen gab es allerdings Zweifel.

Für Grüne und SPD ist die Maut gestorben

„Die Koalition hatte eine finanzielle Mehrbelastung der heimischen Autofahrer ausdrücklich ausgeschlossen", sagte ein ADAC-Sprecher. Nun müsse ein vollständiger Verzicht auf die Abgabe folgen.

Die Grünen begrüßten das Urteil. „(Verkehrsminister) Andreas Scheuer kommt nicht durch mit seiner wahnwitzigen Idee einer Zahlung für alle, die ihre Steuern nicht in Deutschland zahlen", sagte ihr Verkehrsexperte im Europaparlament, Michael Cramer.

Grüne und SPD sehen laut der Zeitung „Der Tagesspiegel" in dem Urteil das endgültige Aus der Maut, die laut Anton Hofreiter, Chef der Grünen-Bundestagsfraktion, „ein fettes Minusgeschäft" gewesen wäre. Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Sören Bartol, weist im „Tagesspiegel" auf ein mögliches Problem hin, das folgen könnte. Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) habe das Urteil nicht abgewartet und die Erhebung der Maut bereits an ein privates Unternehmen vergeben. Bartol forderte im „Tagesspiegel", der Minister müsse sicherstellen, dass dem Bundeshaushalt nun kein Schaden entstehe. 

 

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Cornelius von Tiedemann
Cornelius von Tiedemann Stellv. Chefredakteur
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