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Deutschland: Corona-Lockdown ab 16. Dezember beschlossen

Deutschland: Corona-Lockdown ab 16. Dezember beschlossen

Deutschland: Corona-Lockdown ab 16. Dezember beschlossen

dpa/cvt
Berlin
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Angela Merkel
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) spricht während der Generaldebatte zum Bundeshaushalt im Bundestag. Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder haben am Sonntag in einer Videokonferenz über einen harten Lockdown deutlich vor Weihnachten beraten. Foto: Kay Nietfeld/dpa

Von Mittwoch an wird das öffentliche Leben in Deutschland radikal heruntergefahren werden. Um die außer Kontrolle geratene Corona-Krise einzudämmen, werden zahlreiche Maßnahmen ergriffen. Schulen und Geschäfte schließen. Für Weihnachten soll es Lockerungen geben – im Familienkreis.

Das öffentliche Leben in Deutschland wird angesichts der sich ausbreitenden Corona-Pandemie schon ab dem kommenden Mittwoch (16.) drastisch heruntergefahren. Der Einzelhandel mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf muss schließen. Das teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel am Sonntag nach Beratungen mit den Ministerpräsidenten mit.

Der seit Anfang November geltende Teil-Lockdown habe „nicht gereicht“, sagte die CDU-Politikerin in Berlin. Die Verschärfung der Maßnahmen habe Auswirkungen auf die Feiertage. Aber: „Wir sind zum Handeln gezwungen und handeln jetzt auch.“

Angela Merkel
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) kommt zusammen mit Michael Müller (SPD, r), Regierender Bürgermeister von Berlin, Olaf Scholz (SPD, 2.v.r), Bundesfinanzminister, und Markus Söder (CSU, M), Ministerpräsident von Bayern, nach der Schaltkonferenz von Bundeskanzlerin Merkel und der Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten der Länder zu einer Pressekonferenz im Bundeskanzleramt, um das weitere Vorgehen in der Corona-Krise mitzuteilen. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

Handel schließt in weiten Teilen bis zum 10. Januar

Am Sonntag einigten sich Bund und Länder auf einen am Morgen vom Bundeskanzleramt an die Länder geschickten Beschlussentwurf, in dem unter anderem steht, dass der Handel mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf vom 16. Dezember bis zum 10. Januar schließt. An Silvester und Neujahr wird in Deutschland angesichts der sich ausbreitenden Corona-Pandemie ein bundesweites An- und Versammlungsverbot gelten. Zudem werde der Verkauf von Feuerwerk vor Silvester grundsätzlich verboten.

Für den 5. Januar stellt das Papier ein erneutes Treffen von Bund und Ländern zu möglichen Folgeregelungen ab dem 11. Januar in Aussicht.

Der der Deutschen Presse-Agentur aus mehreren Quellen vorliegende Entwurf trägt die Datumszeile 13. Dezember, 7.46 Uhr. Der Inhalt des Papiers soll nach weiteren Informationen zwischen Merkel, dem bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) sowie dem Regierenden Bürgermeister von Berlin, Michael Müller (SPD), grundsätzlich abgestimmt sein. Müller ist zurzeit Vorsitzender der Runde der Ministerpräsidenten. 

Für den sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (CDU) ist der von Bund und Ländern für Deutschland beschlossene harte Lockdown ohne Alternative. „Die Zeit der Appelle ist vorbei“, sagte Kretschmer nach den Beratungen der Länderchefs mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Sonntag der Deutschen Presse-Agentur. „Deutschland muss zur Ruhe kommen – nur so haben wir eine Chance, die Kontakte um das notwendige Maß zu reduzieren.“

Die neuen Corona-Beschlüsse im Überblick

Um die hohen Corona-Fallzahlen in den Griff zu bekommen, fahren Bund und Länder das öffentliche Leben vom kommenden Mittwoch (16. Dezember) bis zum 10. Januar herunter. Die Beschlüsse von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen: 

KONTAKTE:

Private Treffen sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, in jedem Fall aber auf maximal fünf Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.

 

WEIHNACHTEN:

Vom 24. bis 26. Dezember werden mehr Kontakte möglich. Die Länder sollen in Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen in dieser Zeit Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zulassen. Hinzu kommen Kinder bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also von Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, außerdem Verwandten in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen - „auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahren bedeutet“.

 

EINZELHANDEL:

Der Einzelhandel wird vom 16. Dezember bis zum 10. Januar geschlossen. Ausnahmen gelten für Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken. Dazu zählen: Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte; Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarf, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und Großhandel.

 

SCHULEN:

Schulen sollen grundsätzlich geschlossen werden, oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen gelten.

 

KITAS:

In Kindertagesstätten wird analog zu Schulen verfahren. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.

 

ARBEITSPLATZ:

Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob Unternehmen entweder durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen geschlossen werden können.

 

ALKOHOL:

Das Trinken alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum wird untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.

 

SILVESTER:

Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird generell verboten. Am Silvestertag und Neujahrstag gelten bundesweit ein An- und Versammlungsverbot sowie ein Feuerwerksverbot auf vielbesuchten Plätzen, die von den Kommunen festgelegt werden.

 

FRISEURE:

Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen.

 

NOTWENDIGE BEHANDLUNGEN:

Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege bleiben weiter möglich.

 

GOTTESDIENSTE:

Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur zulässig, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden kann. Es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Wenn volle Besetzung erwartet wird, sollen sich die Besucher anmelden.

 

ALTENPFLEGE:

Für Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste sollen besondere Schutzmaßnahmen getroffen werden. Der Bund unterstützt diese mit medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests.

Die Länder werden eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen anordnen. In Regionen mit erhöhter Inzidenz soll der Nachweis eines aktuellen negativen Coronatests für die Besucher verbindlich werden.

 

NÄCHSTE SCHRITTE:

Am 5. Januar wollen Merkel und die Ministerpräsidenten erneut beraten über Schritte, die ab dem 11. Januar gelten sollen.

 

 

 

Anmerkung: Der Text wurde zuletzt um 12:37 Uhr aktualisiert und um die endgültigen Beschlüsse ergänzt.

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