KEINE WEITEREN LOCKERUNGEN

SH erlässt neue Verordnung zur Bekämpfung des Coronavirus

SH erlässt neue Verordnung zur Bekämpfung des Coronavirus

SH erlässt neue Verordnung zur Bekämpfung des Coronavirus

Philipp Nicolay/shz.de
Kiel
Zuletzt aktualisiert um:
Daniel Günther (CDU), Ministerpräsident von Schleswig-Holstein Foto: Carsten Rehder/dpa

Auf ein vorsichtiges Vorgehen hatten sich auch die Bundesregierung und die Bundesländer diese Woche verständigt.

Aufgrund des auch in Schleswig-Holstein angestiegenen Infektionsgeschehens hat die Landesregierung die bereits am Dienstag angekündigten Anpassungen der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus am Donnerstagabend beschlossen. Die Anpassungen werden wie geplant am 5. Oktober in Kraft treten.

Unter anderem sind nun im Einzelhandel Hygienekonzepte für sämtliche Betriebe verpflichtend. Für die Maskenpflicht an Schulen gibt es eine eigenständige Corona-Schul-Verordnung.

Gesundheitsminister Heiner Garg sagte dazu: „Die aktuelle Lage lässt keine weiteren Lockerungen zu. Dass wir auf das Infektionsgeschehen zurzeit noch mit lokalen Maßnahmen reagieren können, ist ein großer Vorteil, den wir nicht leichtfertig verspielen dürfen.“

„Wenn wir alle Rücksicht aufeinander nehmen und Verantwortung füreinander übernehmen, kommen wir gemeinsam auch gut durch Herbst und Winter“, so Garg

Auf ein vorsichtiges Vorgehen hatten sich auch die Bundesregierung und die Bundesländer verständigt. So soll bei hohen Neuinfektionszahlen und schnellem Anstieg der Infektionsrate sofort lokal mit Beschränkungen reagiert werden. Diese koordinieren Land und Gesundheitsämter auf Grundlage der Verordnung je nach Art und Umfang des Ausbruchsgeschehens.

Angepasste Quarantäneverordnung

Bei der Corona-Quarantäneverordnung wurde ebenfalls eine Anpassung vorgenommen, um die Anwendung in der Praxis zu verbessern. So wurde eine Klarstellung für den Bereich Risikogebiete eingepflegt. Die angepasste Quarantäneverordnung tritt bereits ab Freitag (2. Oktober) in Kraft. Beide Landesverordnungen gelten bis einschließlich 1. November 2020.

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