A7 UND B200

Urteile gegen Steinewerfer rechtskräftig

Urteile gegen Steinewerfer rechtskräftig

Urteile gegen Steinewerfer rechtskräftig

Flensburger Tageblatt/shz.de
Flensburg
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Foto: Benjamin Nolte/dpa

Keine Revisionen im Prozess um Steinewürfe auf die A7 und B200 im vergangenen Jahr.

Die beiden Steinewerfer auf die A7 und B200 müssen jeweils für sechs Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Flensburg teilte am Donnerstag mit, dass gegen die Urteile keine Revisionen eingelegt wurden. Sie sind damit rechtskräftig verurteilt.

Die Richter am Landgericht Flensburg hatten wegen versuchten Mordes in drei Fällen Jugendstrafen von jeweils sechs Jahren gegen die heute 19-jährigen Angeklagten verhängt. Fünf weitere Fälle wurden als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gewertet.

Die beiden jungen Männer haben nach Überzeugung der Richter von Februar bis Mai 2018 in Flensburg und Umgebung nicht nur Steine auf fahrende Fahrzeuge geworden, sondern auch Felsbrocken und Gehwegplatten.

58-jährige Dänin schwer verletzt

Zur folgenschwersten Tat kam es am 8. Mai: Damals wurde eine Autofahrerin auf der A7 bei Tempo 120 durch einen rund 46 Kilogramm schweren Stein schwer verletzt. Sie trat als Nebenklägerin in dem Verfahren auf. Der fußballgroße Brocken zertrümmerte die Windschutzscheibe, traf die 58 Jahre alte Dänin am Oberkörper und durchschlug im Anschluss die Heckscheibe. Wäre der Stein nur 20 Zentimeter weiter auf der Fahrerseite eingeschlagen, wäre die Frau getötet worden, so die Überzeugung des Gerichts. Diesen und zwei weitere Fälle wertete das Gericht als versuchten Mord, andere Fälle als gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.

Insgesamt wurden acht Autos, zwei Lastwagen und ein Bus durch die Taten der jungen Männer beschädigt. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass es nur Zufall gewesen sei, dass bei einigen der Taten niemand getötet worden sei.

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