Prozess

Drei Tote am Hochrhein - 19-jähriger Täter muss in Klinik

Drei Tote am Hochrhein - 19-jähriger Täter muss in Klinik

Drei Tote am Hochrhein - 19-jähriger Täter muss in Klinik

dpa
Waldshut-Tiengen
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Im Prozess gegen einen 19-Jährigen ist das Urteil gefallen. (Archivbild) Foto: Philipp von Ditfurth/dpa

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Im Frühjahr sterben drei Mitglieder einer Familie bei einer Messerattacke. Die Gewalttat erschüttert eine kleine Gemeinde im äußersten Süden Deutschland. Nun fällt das Urteil gegen den Täter.

Nach der Messerattacke mit drei Toten in Hohentengen am Hochrhein wird der Täter dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Der 19-Jährige handelte zur Tatzeit Ende März wegen einer psychischen Erkrankung nicht schuldhaft, urteilte die Große Jugendkammer des Landgerichts in Waldshut-Tiengen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Deutsch-Italiener seine Eltern und seinen 34-jährigen Bruder mit einem Messer angegriffen und getötet hatte. Die Schwester des Angeklagten erlitt bei dem Angriff schwere, aber nicht lebensbedrohliche Stich- und Schnittverletzungen. Angeklagt war der Mann in dem sogenannten Sicherungsverfahren wegen Totschlags in drei Fällen und versuchten Totschlags mit gefährlicher Körperverletzung.

Der 19-Jährige räumte die Tat und deren Hergang bereits Anfang vergangener Woche im Wesentlichen ein. Die Gewalttat im äußersten Süden Deutschlands löste vor gut fünf Monaten auch überregional Aufsehen aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann innerhalb einer Woche Revision eingelegt werden.

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