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Kind stirbt nach Sturz aus Hochhaus - tragischer Unfall

Kind stirbt nach Sturz aus Hochhaus - tragischer Unfall

Kind stirbt nach Sturz aus Hochhaus - tragischer Unfall

dpa
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Der Vierjährige ist seinen Verletzungen erlegen. (Symbolbild) Foto: Marijan Murat/dpa

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Ein kleiner Junge nutzt einen unbeobachteten Moment und klettert auf den Balkon eines Hochhauses. Es endet in einer Tragödie.

Ein vierjähriger Junge ist einen Tag nach einem Sturz von einem Hochhausbalkon in Heidelberg gestorben. Das teilte die Polizei mit. Das Kind war nach dem Sturz aus dem siebten Stock am vergangenen Freitag mit lebensgefährlichen Verletzungen zunächst in ein Krankenhaus gebracht und dort notoperiert worden. Trotz intensiver Bemühungen der Ärzte erlag der Junge dann am Samstag seinen Verletzungen, wie es weiter hieß. 

Bei dem Unglück handele es sich derzeitigen Erkenntnissen zufolge um einen tragischen Unfall, betonte die Polizei. Der Vierjährige hatte wohl einen unbeobachteten Moment genutzt, während die Mutter im Bad war, wie ein Sprecher weiter erläuterte. Dem Kind gelang es dann, das Wohnzimmerfenster zum Balkon zu öffnen und auf den Balkon zu klettern.

15 Meter tiefer Sturz

Von dort stieg es auf die gut einen Meter hohe Brüstung, verlor das Gleichgewicht und stürzte mehr als 15 Meter in die Tiefe. Es gebe weder Hinweise auf Fremdverschulden noch darauf, dass die Sorgfaltspflicht vernachlässigt worden sei. Der Vater war zum Zeitpunkt des Unglückes auf der Arbeit gewesen.

Bei Vorfällen dieser Art werde grundsätzlich auch untersucht, ob Fremdverschulden vorliegen könnte, sagte der Polizeisprecher. Dafür hätten sich Beamte unter anderem die Wohnung des Vierjährigen angeschaut und auch geprüft, ob die Verletzungen des Kindes zum Hergang des Unfalls passten. 

Zu solchen Unglücken kommt es immer wieder. So war in Berlin Ende vergangenen Jahres ein neun Jahre altes Kind von einem Hochhaus in den Tod gestürzt. Im Juli 2023 war ein Zehnjähriger aus dem Fenster eines Berliner Hochhauses gestürzt und gestorben. Auch hier hatte es keine Hinweise auf Fremdverschulden gegeben. 

 

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