Einsatz bei Fußballspiel

Polizist nach Schuss aus Dienstwaffe verurteilt

Polizist nach Schuss aus Dienstwaffe verurteilt

Polizist nach Schuss aus Dienstwaffe verurteilt

dpa
Augsburg
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Der Verteidiger (links) des Polizisten hatte eine Strafe von unter einem Jahr auf Bewährung gefordert. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

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Polizisten albern herum - aber aus dem Spaß wird Ernst. Ein Beamter schießt in den Mannschaftsbus. Nun wurde er verurteilt - und muss auch noch mit beruflichen Konsequenzen rechnen.

Weil er bei einer Wasserschlacht mit seiner Dienstwaffe in einen Polizeibus geschossen hat, ist ein 28 Jahre alter Polizist vom Landgericht Augsburg verurteilt worden. Das Gericht verhängte eine Strafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt und Sachbeschädigung. 

Das Projektil hatte bei dem Vorfall im August 2023 einen Polizisten in einem Mannschaftsbus nur um Haaresbreite verfehlt und eine Scheibe durchschlagen. Vier Beamte in dem Bus erlitten Knalltraumata. 

Der Mann hatte angegeben, er könne sich nicht erklären, warum er geschossen hatte und gab beim Start des Prozesses zunächst an, zu vermuten, er habe wegen der zahlreichen Schießtrainings im Rahmen seiner Ausbildung reflexartig reagiert. Das Gericht glaubte diese Schilderung nicht und entsprach mit seinem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft. 

Verlust des Beamtenstatus droht

Die Verteidigung des Polizisten hatte eine Strafe von unter einem Jahr auf Bewährung gefordert - und das aus gutem Grund. Wenn nämlich das verhängte Urteil rechtskräftig wird, verliert der junge Mann seinen Beamtenstatus und kann nicht mehr als Polizist arbeiten. 

Bei einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr ist die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis zwingend, wie ein Gerichtssprecher ausführte. Bleibt sie unter einem Jahr, gibt es im Beamtenrecht noch einen Spielraum und die zumindest theoretische Chance darauf, den Job weiter auszuführen. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben eine Woche Zeit, Rechtsmittel einzulegen. 

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